Eingruppierung Medizinische Fachangestellte im Zentralsteri

Begonnen von darkmessiah, 31.10.2019 08:45

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darkmessiah

Guten Morgen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen:

In einem kommunalen Krankenhaus (Arbeitgeber ist Mitglied im KAV) gilt der TVÖD BT Krankenhäuser.
Eine MFA soll für den Zentralsteri eingestellt werden. Sämtliche Mitarbeiter dort erhalten mit Fachkundelehrgang Teil 1 und 2 (ingesamt 240 Stunden) EG 4. Diese MFA soll aber die EG 5 erhalten. Obwohl sie nicht, wie in der EGO gefordert mit "entsprechender Tätigkeit" dort arbeitet (Teil A, Abschnitt I Nr. 3.).

Wie seht Ihr das?  ??? 



Spid

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, sie ergibt sich aufgrund der tariflichen Regelungen aus der auszuübenden Tätigkeit. Ungeachtet dessen steht es dem AG arbeits- und tarifrechtlich frei, einzelne TB besserzustellen als andere.