Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versetzung / Einstufung / Sonderfall
peterauto22:
--- Zitat von: Lars73 am 31.10.2019 13:32 ---Die Höhergruppierung hätte in die Stufe 2 (Stufenlaufzeit beginnt von vorn) führen müssen. Schriftlich das Geld nach Stufe 2 (auch rückwirkend) einfordern. Falls 31.10. bei euch ein Arbeitstag ist möglichst noch heute.
--- End quote ---
Vielen Dank Lars!
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