Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nicht wie ausgeschrieben
bashor:
Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch in einer Gemeindeverwaltung in BW. Die Stelle ist in E14/A14 ausgeschrieben. Ich selbst arbeite bislang nicht im TVöD. Aufgrund meiner Qualifikation (Bachelor) sagte mir die Personalsachbearbeiterin, dass wenn ich die Stelle annehme in E12 eingruppiert werden würde...
Ist das so üblich? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das ist schon ein deutlicher Unterschied mit dem ich so nicht gerechnet habe.
vg
Spid:
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der AG äußert hinsichtlich der Eingruppierung lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt.
In der geschilderten Konstellation überträgt der AG entweder eine andere auszuübende Tätigkeit als ursprünglich vorgesehen oder er irrte hinsichtlich der ursprünglich ausgeschriebenen Eingruppierung oder er irrt nunmehr hinsichtlich der nunmehr in Aussicht gestellten Eingruppierung - oder er irrt überhaupt nicht und die Sachbearbeiterin ist einfach zu dämlich.
bashor:
hallo Spid,
die Stelle als Amtsleitung wurde durch die Gemeindeprüfanstalt mit E14/A14 genehmigt und die Stelle ist so im Stellenplan und Haushalt so vorgesehen.
Spid:
Nichts davon besitzt Relevanz für die Eingruppierung.
WasDennNun:
Wenn die dir übertragenden Tätigkeiten eine Eingruppierung in die E14 zur Folge haben, aber für diese Tätigkeiten eine Voraussetzung in der Person vorliegt (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium), dann wird man mWn eine EG niedriger eingruppiert.
Also du würdest dann anstellen EG14 in die EG13 kommen.
Mutmaßlich ist der letzte Satz von Spid in seiner ersten Antwort korrekt, die SB ist unfähig und glaubt, dass man EG13 und höher nur mit wH bekommen kann. Fakt ist, dass man auch als Schulabbrecher dieses Entgelt erhalten kann.
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