Wenn die dir übertragenden Tätigkeiten eine Eingruppierung in die E14 zur Folge haben, aber für diese Tätigkeiten eine Voraussetzung in der Person vorliegt (z.B. wissenschaftliches Hochschulstudium), dann wird man mWn eine EG niedriger eingruppiert.
Also du würdest dann anstellen EG14 in die EG13 kommen.
Mutmaßlich ist der letzte Satz von Spid in seiner ersten Antwort korrekt, die SB ist unfähig und glaubt, dass man EG13 und höher nur mit wH bekommen kann. Fakt ist, dass man auch als Schulabbrecher dieses Entgelt erhalten kann.