Der Übeltäter ist die Zeile "ZVK Hinz-Betrag Steuer 97,93".
Das ist ein virtueller Betrag nur für die Steuer, der aber nicht auszahlungsrelevant ist. Dadurch hat sich Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht und damit die einbehaltene Lohnsteuer.
Inhaltlich können wir das aber nicht beurteilen, dafür fehlen Angaben. Das müsste aber Deine Personalstelle können.
ZV-Steuer-Hinz-Betrag
Diese Zeile wird dann auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen, sobald der steuerliche Arbeitnehmerfreibetrag für
die Arbeitgeberumlage ausgeschöpft ist. Dieser Betrag ist Bestandteil des steuerpflichtigen Entgelts. (Steuer-
Brutto).
Bei Lohnsteuerklasse VI entfällt der Freibetrag.