Autor Thema: [Allg] Duales Studium Inspektoranwärterin - verschiedene Fragen -  (Read 6370 times)

SJ1992

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Hallo an alle!

Ich habe mich entschieden, beruflich nochmal etwas Neues zu starten. Es gab auch tatsächlich 3 Zusagen für das duale Studium der Verwaltung (Inspektoranwärterin) in Niedersachsen: 

1. Land Niedersachsen
2. Region Hannover
3. Stadt in der Nähe

Jetzt zu meinen Fragen:

- die Anwärterbezüge für die Zeit des dualen Studiums sind bei allen Behörden gleich hoch? (auf den jeweiligen Internetseiten findet man teilweise gar keine oder ganz unterschiedliche Angaben - würde ja eigentlich Sinn machen, da nach Abschluss des Studiums ja auch die Eingruppierung nach der Besoldungstabelle Niedersachsen erfolgt?

- gibt es allgemein geregelte Boni für Inspektoranwärter oder ist das individuell von jeder Behörde geregelt? Sowas wie ein vergünstigtes Zugticket, vermögenswirksame Leistungen usw.

- habt ihr selbst/oder jemand aus eurem Freundes-/Bekanntenkreis das duale Studium direkt beim Land Niedersachsen absolviert? (Praxisphasen dann z.B. Ministerium für Inneres und Soziales, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Ministerium für Umwelt usw.)

- bisher bin ich gesetzlich krankenversichert, wo kann man sich am besten über die für einen persönlich beste private Krankenversicherung beraten lassen? Wann erhält man eine Info über die Höhe der Beihilfe? Kann man sich auf die "Rechner" im Internet weitestgehend verlassen?

- ich habe schon gehört, dass vorab natürlich noch eine Untersuchung beim Amtsarzt ansteht - was hat man da zu erwarten?

- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?

Über Antworten und eigene Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße :)

« Last Edit: 02.11.2019 03:13 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

wegen Anwärterbezüge am Besten nachfragen.

Es gibt vermögenswirksame Leistungen, keine sonstigen Boni.

Ich kenne niedersächsische duale Studierende allgemeine Verwaltung und auch technischer Dienst von der Dienststelle. Die Berufsaussichten sind derzeit exzellent. Daher kann man m.E. den Schritt in die PKV wagen. Da solltest Du Dich entweder bei einem Makler oder bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Ich fand die Beratung bei der Verbraucherzentrale gut.

Beim Amtsarzt werden ein paar Blut Werte genommen, Seh- und Hörvermögen grob überprüft. Bei Vorerkrankungen wird genauer geschaut.

Feidl

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Anwärterbezüge sind einheitlich, kann aber sein, dass es Sonderzuschläge gibt.


Wann erhält man eine Info über die Höhe der Beihilfe? Kann man sich auf die "Rechner" im Internet weitestgehend verlassen?
Höhe der Beihilfe ??? Hast du schon verstanden, was die Beihilfe ist? Die Höhe ist für aktive Beamte ohne/ein Kind 50%.
Die Rechner im Internet für die PKV sind so lala, der Beitrag wird sicher ein anderer (höherer) sein, aber die relative Unterschiede treffen schon halbwegs zu.
Such dir zwei, drei PKV raus und lass dir Angebote machen.


- ich habe schon gehört, dass vorab natürlich noch eine Untersuchung beim Amtsarzt ansteht - was hat man da zu erwarten?
Nicht weltbewegendes. HIER bin ich mal darauf eingegangen.

- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?
Aus meiner Erfahrung und Gesprächen heraus würde ich persönlich "kleinere" Dienstherrn bevorzugen, also in deinem Fall die Stadt. Die sind flexibler, auch was Beförderungen betrifft, da geht es oftmals schneller in der Hinsicht.  ;)

SJ1992

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Vielen Dank für die Antworten!

- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?
Aus meiner Erfahrung und Gesprächen heraus würde ich persönlich "kleinere" Dienstherrn bevorzugen, also in deinem Fall die Stadt. Die sind flexibler, auch was Beförderungen betrifft, da geht es oftmals schneller in der Hinsicht.  ;)
[/quote]

Kannst du das genauer begründen? Gibt es keine einheitliche Regelung hinsichtlich Beförderungen (anhand von Dauer der Berufstätigkeit o.ä.)?

Organisator

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Kannst du das genauer begründen? Gibt es keine einheitliche Regelung hinsichtlich Beförderungen (anhand von Dauer der Berufstätigkeit o.ä.)?

Doch, natürlich. § 22 BBG und entsprechende Landesregelungen.

Wichtiger ist jedoch, welche Aufgaben Du übernehmen möchtest. Standesbeamte z.B. gibt es nicht bei der Landesregierung.

was_guckst_du

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Gibt es keine einheitliche Regelung hinsichtlich Beförderungen (anhand von Dauer der Berufstätigkeit o.ä.)?

...Nein, die gibt es nicht...es gibt nur gesetzliche Mindestanforderungen, ohne die nicht befördert werden darf...

...werden diese erfüllt, gibt es viele unterschiedliche Wartezeiten...aber wegen "Fachkräftemangel" kann es nur besser werden...in meiner Behörde wird mittlerweile schnellstmöglich befördert (früher waren erhebliche Wartezeiten zu erfüllen)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Mask

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Wie Organisator schreibt kommt es auch stark darauf an, was du später einmal ein willst. Bei uns im Rhein-Main-Gebiet landet ein Großteil der Inspektorinnen und Inspektoren der (kreisfreien) Städte erstmal im Bereich SGB II oder XII. Das muss per se nichts schlimmes sein, liegt aber nicht jedem. Beim Land gibt's sowas nicht.
Auch ist das mit den Beförderungen zwar oft so, das die Städte schneller befördern, zur Wahrheit gehört hier aber auch, das bei Städten oftmals schon ab A11 Führungspositionen anfangen, wogegen beim Land ab obere Landesbehörde aufwärts A12/A13 er Sachbearbeiter keine Seltenheit sind. Auch sind Landesbehörden oftmals was Themen wie Telearbeit usw. angeht fortschrittlicher.
Dafür ist man landesweit versetzbar, was ne nach Wohnort bzw persönlicher Flexibilität sein Problem sein kann. Wohnst du so zentral, das mehrere große Dienststellen des Landes für dich problemlos erreichbar sind ? Wenn die Antwort nein ist, solltest du dir das gut überlegen

clarion

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In meiner niedersächsischen Behörde wird auch schnell befördert, wobei es nicht nur Häuptlinge geben kann. Ich will damit sagen, dass das Amt nach dem Einstiegsamt sobald wie möglich erreicht wird, bei weiteren Beförderungen muss man sich erfolgreich auf entsprechende Funktionsstellen bewerben. Aufgrund der Demographie werden in den nächsten Jahren vergleichsweise viele Funktionsstellen frei werden. Die Situation war schon mal schlechter.

Die niedersächsische Inspektorenanwärter landen idR. in den Ministerien nachgeordnete Behörden, da gibt es ein ganz breites Spektrum an Behörden, die im ganzen Land verteilt sind, beispielsweise das LGLN, das NLWKN, die Polizei und viele weitere. Bei dem derzeitigen Nachwuchsmangel wird auf regionale Wünsche Rücksicht genommen.
« Last Edit: 04.11.2019 19:26 von clarion »