Autor Thema: Arbeitsbeginn im laufenden Monat - wann erstes Gehalt?  (Read 5002 times)

Neuling123

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Hallo,

ich habe im laufenden Monat einen Job angefangen und auch erst dann den Vertrag unterschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mein erstes Gehalt nach TV-L gestern anteilig bekommen würde. Das ist leider nicht passiert. Liegt das daran, dass der Vertrag erst im laufenden Monat unterschrieben wurde und die Information deswegen zu spät beim LBV eingegangen ist? Und wann kann ich mit einer ersten Zahlung rechnen bzw. muss ich, um vor dem nächsten Monatsletzten anteilig Geld zu bekommen, irgendwas beantragen?

Vielen Dank im Voraus!

Spid

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Antw:Arbeitsbeginn im laufenden Monat - wann erstes Gehalt?
« Antwort #1 am: 01.11.2019 22:28 »
Deine Annahme hinsichtlich des Anspruchs auf Entgeltzahlung am gestrigen Tag - sofern es kein Feiertag war, dann bereits am vorgestrigen Tag - war zutreffend. Du kannst sofort Lohnklage erheben. Ich würde das zudem zum Anlaß nehmen, daß der AG die Probezeit nicht besteht.

Neuling123

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Antw:Arbeitsbeginn im laufenden Monat - wann erstes Gehalt?
« Antwort #2 am: 01.11.2019 22:48 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Spid.

Auf der Homepage des zuständigen LBV habe ich die Information gefunden, dass, um eine fristgerechte Zahlung zu gewährleisten, die rechtzeitige (d.h. letzter Werktag des vorherigen Monats) Anmeldung durch den AG notwendig sei. Aussage meines AG war, dass es reiche, den Arbeitsvertrag im laufenden Monat zu unterschreiben. Alle nötigen Unterlagen (mit Ausnahme des unterschriebenen Vertrags, den ich bis dato noch nicht hatte) sind Mitte September beim AG eingegangen.

Momentan bleibt mir also wohl nur, am Montag beim AG nachzuhaken und auf hilfreiche Antworten zu hoffen.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitsbeginn im laufenden Monat - wann erstes Gehalt?
« Antwort #3 am: 02.11.2019 04:53 »
Abrechnungsprobleme des AG oder des von ihm beauftragten Dienstleisters sind doch nicht Dein Problem. Der AG hat gefälligst seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen. Wenn er in dem Wissen, das Gehalt nicht zum tarifvertraglich bestimmten Zeitpunkt zahlen zu können, einen Arbeitsvertrag einging, handelt es sich um Betrug!