Autor Thema: [BW] Entlassungsgesuch Fristen Beamter  (Read 2787 times)

Versuch

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[BW] Entlassungsgesuch Fristen Beamter
« am: 02.11.2019 07:30 »
Wenn man als Beamter in bw ein Entlassungsgesuch stellt (Schuldienst) gibt es dann Fristen?
Z.b., dass den Gesuch nach 3 Monatsfrist zugestimmt wird oder gar nicht, wenn mitten im SJ?
Es gibt für Lehrer auch immer einen Stichtag für das kommende SJ (direkt im neuen Jahr).
Gilt dieser hier auch?
« Last Edit: 03.11.2019 02:10 von Admin2 »

Mayday

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Antw:[BW] Entlassungsgesuch Fristen Beamter
« Antwort #1 am: 03.11.2019 16:35 »
§31 (3) LBG BW:

Zitat
Die Entlassung auf Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG soll für den beantragten Zeitpunkt ausgesprochen werden. Sie kann aus zwingenden dienstlichen Gründen um längstens drei Monate ab der Antragstellung hinaus geschoben werden. Der Antrag kann, solange der Beamtin oder dem Beamten die Entlassungsverfügung nicht bekannt gegeben ist, innerhalb von zwei Wochen nach seiner Einreichung, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist, zurückgenommen werden.


Versuch

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Antw:[BW] Entlassungsgesuch Fristen Beamter
« Antwort #2 am: 03.11.2019 16:43 »
Danke