Autor Thema: §14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - wie?  (Read 3087 times)

gabriel

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Hallo,

ich bekomme seit geraumer Zeit eine temporäre Höhergruppierung nahc §14.

Ich habe eine E11.3 und bekomme den Differenzbetrag zur E12.3. Normalerweise wird man doch nur "diagonal" (temporär) höher eingestuft, also auf die E12.2 §17 (3). Ist doch korrekt, oder?

Kann es sein, dass das bei mir nicht der Fall ist weil die E12.2 geringer vergütet ist als die E11.3 und kein Differenzbetrag gezahlt wurde, sondern ich gleich auf die nächste Erfahrungsstufe E12.3 geschoben wurde?

Bleibe ich jetzt für immer bei einer "vertikalen" Höhergruppierung? Also E11.4 -> E12.4, E11.5 -> E12.5?

Nach welcher Gehaltsgruppe wird die Jahressonderzahlung gezahlt? In der E11 bekomme ich ja 80%, in der E12 nur noch 50%. Ich bekomme nämlich die JSZ der 11!

Ihr würdet mir sehr helfen!

Spid

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Es handelt sich eben gerade nicht um eine temporäre Höhergruppierung, sondern um eine Zulage. Die Stufe der höheren Entgeltgruppe, die für die Höhe der Zulage maßgeblich ist, bestimmt sich nach der selben Norm wie die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung - und ist somit nicht diagonal, vertikal, asymptotisch oder kartesisch, sondern es ergibt sich schlicht jene Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Der Bemessungssatz der JSZ bestimmt sich nach der Eingruppierung, die durch eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht berührt wird.

gabriel

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Danke erstmal!!!!

Bleibt diese Zuordnung über die Jahre konstant, oder wird sie jedes Jahr neu nach dem Maßstab "mindestens des bisherigen Tebellenetgeltes" bemessen?

Hintergrund der Frage: Ich bin seit vielen Jahren in einer temp. Höhergruppierung und habe eine E11.5 mit Zulage auf E12.5. (Habe es vorhin etwas geschwindelt um das Problem zu verdeutlichen :-) )

Ich bekomme also momentan das Entgelt der E12.5 und die 80% JSZ.

Jetzt kann ich neu - permanent - eingruppiert werden. Demnach müsste ich die E12.5 bekommen, richtig?
Aber nur noch die JSZ von 35% und habe am Jahresende weniger in der Tasche. Denkfehler?

Spid

  • Gast
Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.

Eine Höhergruppierung von E11/5 in E12 führt in Stufe 5 der höheren Entgeltgruppe, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Der Bemessungssatz für die JSZ in E12 beträgt 48,54%. Im TV-L ist ein Bemessungssatz von 35% für die JSZ überhaupt nicht in irgendeiner Entgeltgruppe vorgesehen.

gabriel

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Okay, also müsste ich die E12.5 bekommen. Das ist schon mal gut zu wissen. Hier hieß es, es würde die E12.4 mit Zahlung eines Differenzbetrages E11.5-E12.4 (~ 120 €) geben. Danke!

Die 30% JSZ waren ein Tippfehler. :-(

Was die JSZ angeht fehlen mir dann im Vergleich zu meiner IST-Situation der temporären Höhergruppierung trotzdem 30% eines Monatsentgeltes (1.600 €). Das wäre kein so guter Deal :-/

Spid

  • Gast
Kurzfristig eher nicht, mittelfristig erreichst Du nach 5 Jahren in E12/5 die E12/6, während von E11/6 auch weiterhin nur die Zulage zur E12/5 zusteht.