Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - wie?
Spid:
Kurzfristig eher nicht, mittelfristig erreichst Du nach 5 Jahren in E12/5 die E12/6, während von E11/6 auch weiterhin nur die Zulage zur E12/5 zusteht.
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