Autor Thema: Dienstpostenhebung  (Read 7739 times)

Robert68

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Dienstpostenhebung
« am: 02.11.2019 18:05 »
Hallo, folgende Situation.
Mein bisheriger Dienstposten, EG 5/6, wurde angehoben und umbenannt gemäß ODP. Mir wurde eine Dienstpostenübertragung vorgelegt mit der Wertigkeit EG 7/8, Rückwirkend zum 1.6.2019. Diese habe ich auch unterschrieben.
Soweit so gut.
Doch nun sagt die Personalabteilung das ich ja wie bisher weiter meine EG 6 Tätigkeit ausübe und deswegen keine Höhergruppierung vorgenommen wird.
Wie seht Ihr das ? Wenn die Wertigkeit doch 7/8 ist, müßte ich doch wenigstens EG 7 bekommen. Oder sehe ich das falsch ?

Schöne Grüße Robert

Pseudonym

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Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #1 am: 02.11.2019 18:12 »
Doch nun sagt die Personalabteilung das ich ja wie bisher weiter meine EG 6 Tätigkeit ausübe und deswegen keine Höhergruppierung vorgenommen wird.

Hallo,
korrekt. Du bist anhand deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Sind diese EG 6, bist Du in EG6 eingruppiert. Und zwar so lange, bis Dir Tätigkeiten nach EG7 bzw. EG8 übertragen werden und Du diese auszuüben hast.
Ich würde die Personalabteilung nach dem Sinn des Theaters fragen, wenn für Dich keine höhere Eingruppierung folgt.

Spid

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Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #2 am: 02.11.2019 18:17 »
Dienstposten sind tariflich unbeachtlich. Sofern sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, ändert sich auch nichts an der Eingruppierung.

Robert68

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Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #3 am: 02.11.2019 18:48 »
Dann verstehe ich nicht warum dieser Dienstposten angehoben wird. Das ist dann ja ein bischen Sinnfrei.
Aber Danke für Eure Antworten.
Jetzt müssten ja höherwertige Tätigkeiten dazu kommen, ist aber nicht der Fall.

Gruß Robert

Pseudonym

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Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #4 am: 02.11.2019 19:32 »
Ich vermute hier schlicht eine für Beamte relevante Bewertung der Stelle. Warum Du da Unterschrift leisten musst, erschließt sich mir nur bedingt. Du bist offensichtlich kein Beamter und höherwertige Tätigkeiten sind Dir auch nicht übertragen worden -> Nonsense.

Bitte doch einfach um Übertragung der entsprechenden höherwertigen Tätigkeiten.


WasDennNun

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Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #5 am: 03.11.2019 08:09 »
Dann verstehe ich nicht warum dieser Dienstposten angehoben wird. Das ist dann ja ein bischen Sinnfrei.
Tja, so ist das halt wenn Beamte sich mit Tarifrecht (nicht) beschäftigen.

Also Fragen ob und wann dir neue Tätigkeiten übertragen werden.

sbr

  • Gast
Antw:Dienstpostenhebung
« Antwort #6 am: 03.11.2019 20:30 »
Wie Spid schon schrieb, ist es im Tarifbereich völlig unerheblich was für eine Zahl hinter der organisatorischen EG, oder wenn es sich um einen organisatorischen BeeamtenDP handelt hinterm A steht. Wenn auf einem DP, welcher organisatorisch zB mit EG 8 hinterlegt ist, lediglich Tätigkeiten mit der Wertigkeit EG 6 übertragen werden, dann wird es auch nicht mehr als EG 6 geben.