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Dienstpostenhebung

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Robert68:
Hallo, folgende Situation.
Mein bisheriger Dienstposten, EG 5/6, wurde angehoben und umbenannt gemäß ODP. Mir wurde eine Dienstpostenübertragung vorgelegt mit der Wertigkeit EG 7/8, Rückwirkend zum 1.6.2019. Diese habe ich auch unterschrieben.
Soweit so gut.
Doch nun sagt die Personalabteilung das ich ja wie bisher weiter meine EG 6 Tätigkeit ausübe und deswegen keine Höhergruppierung vorgenommen wird.
Wie seht Ihr das ? Wenn die Wertigkeit doch 7/8 ist, müßte ich doch wenigstens EG 7 bekommen. Oder sehe ich das falsch ?

Schöne Grüße Robert

Pseudonym:

--- Zitat von: Robert68 am 02.11.2019 18:05 ---Doch nun sagt die Personalabteilung das ich ja wie bisher weiter meine EG 6 Tätigkeit ausübe und deswegen keine Höhergruppierung vorgenommen wird.

--- End quote ---

Hallo,
korrekt. Du bist anhand deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Sind diese EG 6, bist Du in EG6 eingruppiert. Und zwar so lange, bis Dir Tätigkeiten nach EG7 bzw. EG8 übertragen werden und Du diese auszuüben hast.
Ich würde die Personalabteilung nach dem Sinn des Theaters fragen, wenn für Dich keine höhere Eingruppierung folgt.

Spid:
Dienstposten sind tariflich unbeachtlich. Sofern sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, ändert sich auch nichts an der Eingruppierung.

Robert68:
Dann verstehe ich nicht warum dieser Dienstposten angehoben wird. Das ist dann ja ein bischen Sinnfrei.
Aber Danke für Eure Antworten.
Jetzt müssten ja höherwertige Tätigkeiten dazu kommen, ist aber nicht der Fall.

Gruß Robert

Pseudonym:
Ich vermute hier schlicht eine für Beamte relevante Bewertung der Stelle. Warum Du da Unterschrift leisten musst, erschließt sich mir nur bedingt. Du bist offensichtlich kein Beamter und höherwertige Tätigkeiten sind Dir auch nicht übertragen worden -> Nonsense.

Bitte doch einfach um Übertragung der entsprechenden höherwertigen Tätigkeiten.

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