Autor Thema: Kündigung-Wechsel von TVöD-VKA zu TVöD-VKA, Umgang Überstunden und Resturlaub  (Read 3497 times)

Lauda

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Guten Tag,
Ich beabsichtige einen Arbeitgeberwechsel innerhalb des TVöD-VKA und wollte mich bei Ihnen nach dem Umgang mit Resturlaub und Überstunden erkundigen.

Die Kündigung ist zum 31.03.2020 geplant. Es stehen 90 Überstunden und 12 Tage Resturlaub sowie 8 Tage Urlaub für Januar bis März.

Habe ich ein Recht auf Zeitausgleich für die geleisteten Überstunden sowie ein Anspruch auf Urlaub?

Danke für Ihre Hilfe.

Spid

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Nur gegen den AG, bei dem die Ansprüche entstanden sind.

Lauda

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Nur finanzieller Ausgleich oder auch Zeitausgleich und Urlaub gegen den alten AG?

Spid

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Wie die Überstunden zu behandeln sind, hängt maßgeblich von der Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto ab. Es ist dem AG nur möglich, einen Urlaubsantrag des AN abzulehnen, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch des AN entgegenstehen.