Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch nach Arbeitszeitreduzierung
carlos1977:
Angenommen ich ändere meinen Arbeitsvertrag zum 01.01.2020 von 100% (5 Tage Woche) auf 80% (4 Tage Woche). Urlaubsanspruch 2020 liegt dann bei 24 Tagen.
Was passiert mit dem Resturlaub von 2019, zb. 5 Tage Rest. Werden diese Tage runtergerechnet oder behalte ich die vollen 5 Tage und kann diese 2020 nehmen? Habe ich auf die vollen 5 Tage nur 2019 Anspruch und 2020 nicht mehr?
Texter:
Der Urlaub bleibt wertmäßig erhalten. (Sofern er den überhaupt übertragen werden konnte)
Es wird aber wohl oft so gehandhabt, dass der Urlaub vor der Arbeitszeitänderung verbraucht werden muss. Andernfalls müsste der AG dir einen entsprechenden Ausgleich zahlen.
carlos1977:
Also bleiben 5 Tage und es wird nicht auf 4 (80%) reduziert?
Wir haben die Möglichkeit den Resturlaub bis Mitte des Folgejahres zu nehmen!
Texter:
Genau. Meines Wissens nach hast Du dann sogar noch einen Erstattungsanspruch je Urlaubstag für die fehlenden 20%. Das können die Experten aber vermutlich besser beantworten.
Feidl:
Wieso sollte der Urlaubsanspruch von 2019 reduziert werden? Da hast du noch voll gearbeitet und hast Anspruch darauf, auch wenn du ihn ins nächste Jahr übernimmst (übernehmen darfst).
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