Hallo zusammen,
leider bin ich derzeit längerfristig krankgeschrieben und bis zu meiner Genesung kann es laut ärztlicher Prognose auch noch etwas dauern.
Das nach Ablauf der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeldzuschlag längstens bis zum Ende der 39. Kalenderwoche habe ( da mehr als 3 Jahre im öffentliichen Dienst), ist mittlerweile unstrittig.
Jetzt habe ich Mittwoch meine Abrechnung bekommen (für Oktober und die Korrektur für September) und musste feststellen, dass mir sogar noch Geld abgezogen wird.
Daher hab ich mal versucht nachzurechnen. Dabei hab ich festgestellt, dass die Kollegin wohl die Differenz zwischen meinem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld berechnet hat. Davon wurde dann eine ZVK-Umlage in der Höhe angezogen, als wenn ich mein volles Entgelt bekommen würde.
Ich hab in der Ausbildung einmal gelernt, dass der Krankengeldzuschlag als Differenz vom Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld berechnet wird.
Letzte Woche konnte ich nur eine Kollegin erreichen, die mittlerweile für die Beamten zuständig ist. Früher war sie auch mal Bezügerechner und sagte mir, dass die Berechnung so sein müsste, wie ich sie gelernt habe. Außerdem würde die ZVK-Umlage prozentual berechnet und müsste nun geringer sein als bei dem regilären Entgelt. Sie sagtte mir auch, dass ich Anspruch auf die Jahressonderzahlung hätte, nur könnte diese eventuell geringer ausfallen, da ich nicht in allen Monaten das reguläre Entgelt erhalten hätte.
Heute habe ich dann noch einmal mit der zuständigen Kollegin in der Personalabteilung gesprochen, die meinte, dass ihre Berechnung richtig sei und die ZVK-Umlage in voller Höhe abzuziehen sei. Eine Jahressonderzahlung würde ich dieses Jahr nun auch nicht bekommen.
Was ist nun richtig? Wie wird der Krankengeldzuschlag berechnet und wie hoch muss die ZVK-Umlage sein? Hab ich Anspruch auf Jahressonderzahlung und wenn ja, wie wird diese berechnet?