Autor Thema: Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum  (Read 6149 times)

lenchen

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Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf baldige Antwort.
Ich habe 2017 mein Berufspraktikum zur staatlich anerkannten Erzieherin bei einem Gemeindekindergarten absolviert und daraufhin gleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Wurde da dann im August 2017 mit der Stufe 1 eingruppiert und bin 2018 im August in die Stufe 2 gestiegen. Unsere Finanzbeamtin behauptet, dass das Praktikum nicht mit angerechnet wird.
Meine Frage: ich lese nun des Öfteren, dass es als einschlägige Berufserfahrung zählt und somit mit Stufe 2 eingruppiert wird? Stimmt das denn genau?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #1 am: 06.11.2019 19:41 »
Fand auf das Praktikum der TVPöD Anwendung?

lenchen

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Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #2 am: 06.11.2019 19:45 »
Ja, im öffentlichen Dienst haben Praktikanten doch einen extra  Tarifvertrag.

Zumindest in einigen Bereichen u.a. Erzieher

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #3 am: 06.11.2019 20:01 »
Deshalb habe ich gefragt, ob er auf das Praktikum Anwendung fand, denn gem. der PE zu §1 Abs. 2 Satz 3 der Anlage zu § 56 BT-V ist ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.

lenchen

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Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #4 am: 06.11.2019 20:09 »
Und wenn nicht? Dann eingruppierung in Stufe 1?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #5 am: 06.11.2019 20:12 »
Ja.

lenchen

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Antw:Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
« Antwort #6 am: 06.11.2019 21:47 »
Also im Vertrag steht nur Berufspraktikantenvertrag drüber, aber in meiner verdienstabrechnung steht Tarif TVPÖD - Praktikanten.