Autor Thema: Kündigungsfrist... Anrechnung Zeiten SHK, Vollzeit  (Read 2817 times)

CaBo

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Einen schönen guten Tag,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst (Krankenhaus – Verwaltung) und bin mir gerade bei meiner Kündigungsfrist nicht sicher. In der Zeit vom 01.12.2017 bis 30.09.2019 war ich während meines Studiums als Studentische Hilfskraft (erst auf 450 € und dann Teilzeit 20 Stunden die Woche) angestellt. Seit dem 01.10.2019 habe ich nun einen befristeten Vertrag (Vollzeit), der bis zum 30.09.2020 läuft. Anmerkung: Bei diesem Vertrag entfällt die Probezeit.

Mich interessiert nun, ob jedes Arbeitsverhältnis einzeln gezählt wird oder die Beschäftigungszeiten summiert betrachtet werden, da in § 30 Absatz 5 Satz 2 folgendes steht: „Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber […]“. Wenn dies so ist, hätte ich ja ab Dezember eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Viele Grüße und besten Dank.