Autor Thema: Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost  (Read 2635 times)

Elke

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Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost
« am: 05.11.2019 15:02 »
Ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppe 6 im Tarifgebiet Ost.

Laut neuer Tarif-Tabelle sollen es 92,224  % sein. Die Ost-West-Angleichung wäre aber unberührt.
 
Bei den Tarifverhandlungen 2015 hieß es damals , dass es im Jahr 2019 95 % geben soll und damit endlich die Ost-West-Angleichung statt findet.

Welche Zahl stimmt nun? 95% oder 92,224 %?

 Und wie wird die Jahressonderzahlung nun berechnet? Aus meinen Durchschnittsbezügen Juli-September von 2018 (so verstehe ich das eingefroren) oder 2019? Und wie verhält es sich damit wenn die neuen Garantiebeiträge noch gar nicht nachgezahlt und berücksichtigt wurden. Zählen die mit in die Jahressonderzahlung rein?

Chrille1507

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Antw:Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost
« Antwort #1 am: 05.11.2019 15:08 »
Hallo Elke,

deine Jahressonderzahlung beträgt 92,19% (siehe § 20 Abs. 2 TV-L). Im TV-L wird bei der Jahressonderzahlung nicht zwischen Ost und West unterschieden.

Die Jahressonderzahlung berechnet sich aus den Durchschnittswert der Monate Juli, August und September 2019 (§ 20 Abs. 3 TV-L).

Das bedeutet für Dich, dass du eine Jahressonderzahlung in Höhe von 92,19% des Durchschnittswertes bekommst.

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost
« Antwort #2 am: 05.11.2019 15:12 »
Ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppe 6 im Tarifgebiet Ost.

Laut neuer Tarif-Tabelle sollen es 92,224  % sein. Die Ost-West-Angleichung wäre aber unberührt.
 
Bei den Tarifverhandlungen 2015 hieß es damals , dass es im Jahr 2019 95 % geben soll und damit endlich die Ost-West-Angleichung statt findet.

Welche Zahl stimmt nun? 95% oder 92,224 %?

Weder noch. Es sind 92,19%. Was ist eigentlich so schwierig daran, nicht irgendwelchen Scheiß im Internet anzuklicken und stattdessen einfach einen Blick in den Tarifvertrag zu werfen, wo die verbindlichen Regelungen zu finden sind - insbesondere in diesem Fall, wo es im Tariftext selber eine Tabelle mit den jeweiligen Werten gibt.

Zitat
Und wie wird die Jahressonderzahlung nun berechnet? Aus meinen Durchschnittsbezügen Juli-September von 2018 (so verstehe ich das eingefroren) oder 2019? Und wie verhält es sich damit wenn die neuen Garantiebeiträge noch gar nicht nachgezahlt und berücksichtigt wurden. Zählen die mit in die Jahressonderzahlung rein?

Dann verstehst Du eingefroren falsch. Bemessungssatz multipliziert mit Bemessungsgrundlage. Ersteres ist der angegebene vom-Hundert-Satz, letzteres grundsätzlich das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September des jeweiligen Kalenderjahres durchschnittlich gezahlt wird. Dabei sind Nachberechnungen zu berücksichtigen.

Elke

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Antw:Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost
« Antwort #3 am: 05.11.2019 15:46 »
hier auf der Seite steht:

https://www.gew.de/troed2019/fragen-und-antworten/

"Die Jahressonderzahlung wird vier Jahre auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Im Verlauf der Verhandlungen hatten die Arbeitgeber darauf bestanden, dass die Verbesserungen – beispielsweise die Angleichungszulage für Lehrkräfte, die Angleichung des Sozial- und Erziehungsdienstes and den TVöD sowie Verbesserungen bei Beschäftigten in der Pflege – teilweise finanziell kompensiert werden. Am Ende steht der Kompromiss zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, dass die Jahressonderzahlungen nicht abgesenkt, sondern vier Jahre auf das Niveau von 2018 eingefroren werden.

Für die Kolleginnen und Kollegen im Tarifgebiet Ost steht im Jahr 2019 der letzte Schritt zur Angleichung der Jahresonderzahlung an das Niveau im Tarifgebiet West an. Dieser Angleichungsprozess wird nicht eingefroren. Die Jahressonderzahlung Ost wird auf den Betrag von West aus dem Jahr 2018 angehoben und dann eingefroren."

Deshalb fragte ich. Da steht wird auf das Niveau von 2018 eingefroren. Und aus dem letzten Abschnitt nahm ich an, dass es 95 % werden.

Spid

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung Tarifgebiet Ost
« Antwort #4 am: 05.11.2019 15:49 »
Wen interessiert DGB-Geblubber?