Autor Thema: Festsetzung der Beschäftigungszeit  (Read 4815 times)

Levke

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Festsetzung der Beschäftigungszeit
« am: 05.11.2019 18:24 »
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben.

Ich bin seit 06/2007 an einer bayerischen Hochschule als wissenschaftlische Angestellte beschäftigt im TV-L, davor war ich von 2001 bis 2007 an einer hessischen Hochschule ebenfalls als Wissenschaftlerin. Damals galt in Hessen noch der BAT.

Heute habe ich vom Landesamt für Besoldung  ein Schreiben zur Festsetzung der Beschäftigungszeit (für Krankengeldzuschuss, Jubileumsgeld, Kündigungsfrist) bekommen, dort wird meine Beschäftigungszeit laut §34 TV-L auf 06/2007 festgelegt. Das entspricht meinem Eintritt in der öffentlichen Dienst in Bayern, lässt aber die Vorbeschäftigung in Hessen außer acht.

In § 34 Abs.3  TV-L heißt es:
"Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."

Sollten dann nicht auch die Beschäftigungszeiten in Hessen berücksichtigt werden können, da es sich bei der Hochschule auch um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber gehandelt hat?

Vielleicht könnt Ihr mir Auskunft geben!

Vielen Dank und viele Grüße, Levke

Lars73

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Antw:Festsetzung der Beschäftigungszeit
« Antwort #1 am: 05.11.2019 18:32 »
Das ("Festsetzung der Beschäftigungszeit (für Krankengeldzuschuss, Jubileumsgeld, Kündigungsfrist) ") steht da so im Schreiben?
Da das Ergebnis für Kündigungsfrist und Jubiläumsgeld ggf. unterschiedlich wären. Wobei im Ergebnis es sowieso nur für den Zeitpunkt des Jubiläumsgeld einen Unterschied machen würde.

Gab es eine Unterbrechung zwischen der Beschäftigung in Hessen und in Bayern? Denn besteht ggf. kein Anspruch auf Anerkennung der Zeit.

Levke

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Antw:Festsetzung der Beschäftigungszeit
« Antwort #2 am: 05.11.2019 19:55 »
Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Es gab in der Tat eine Unterbrechung von 4 oder 5 Monaten zwischen beiden Anstellungen.
Und ja: Dieser Passus ("Festsetzung der Beschäftigungszeit (für Krankengeldzuschuss, Jubileumsgeld, Kündigungsfrist) " stammt aus dem Schreiben.

Viele Grüße, Levke


Spid

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Antw:Festsetzung der Beschäftigungszeit
« Antwort #3 am: 05.11.2019 20:01 »
Dann ist es kein Wechsel.

Lars73

  • Gast
Antw:Festsetzung der Beschäftigungszeit
« Antwort #4 am: 05.11.2019 20:30 »
Dann ist alles korrekt. Bei der Unterbrechung war es kein Wechsel im Tarifsinne und die Zeit beim anderen Arbeitgeber nicht anzurechnen. Damit ist es auch korrekt, dass die Zeit für die verschiedenen Sachverhalte identisch ist.