Wenn ich den Eingangspost richtig verstehe, hat ein Beamter gD sich auf einen externen Posten hD beworben und die Zusage erhalten. Der Dienstherr möchte, dass der Beamte seinen Beamtenstatus ruhen lässt und als TB Aufgaben des hD übernimmt. Bei Erreichung der notwendigen "Erfahrungszeit" als TB mit Aufgaben des hD und guter Führung, etc., würde man den TB wahrscheinlich wieder als Beamter im hD ernennen. Soweit korrekt?
Dieser Vorgang hat nichts mit dem §24 der BLV zu tun. Bei §24 der BLV verbleibt der "Aufsteiger" im Beamtenstatus und seiner bisherigen Laufbahn und nimmt Aufgaben des höheren Laufbahn für 3 Jahre wahr. 2,5 Jahre sind hierbei die notwendige Laufbahnbefähigung und 0,5 Jahre die Bewährungszeit für den Dienstposten. Anschließend erfolgt eine Ernennenung in der höheren Laufbahn mit Überreichung der neuen Urkunde.
Mir wurde selber als Bewerber (Beamter gD) auf einen Posten hD nahgelegt den Beamtenstatus ruhen zu lassen, 2,5 Jahre als TB beschäftigt zu werden und anschließend würde einen Neuernennung stattfinden. Dies habe ich danken abgelehnt und dem Dienstherrn klar vermittelt: Aufstieg nach §24 BLV oder auf wiedersehen.
Der Wechsel von Beamter zu TB zu Beamter hat (aus meiner Sicht) gravierende Risiken oder Nachteile:
- Was passiert, wenn in der Zeit als TB sich am Gesundheitsstatus etwas unvorhergesehens ergibt und die erneute Ernennung torpediert?
- Beim Aufstieg nach §24 BLV übernimmt der Beamte seine Erfahrungsstufe in die höhere Laufbahn, bei der neuen Ernennung wird hingegen eine neue Einstufung vorgenommen und diese ist mit 99% Sicherheit deuchtlich nachteiliger!
- Verbleibt in der privaten KV im Status als TB einfach möglich? lohnt sich dies überhaupt
- etc. pp.