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Von der Berufsgenossenschaft zu einer Bundesbehörde "wechseln"

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Gänsefuß:
Hallo ins Forum,

ich selbst bin seit über 20 Jahren bei einer Berufsgenossenschaft (Bund, derzeit A 11, Stufe 7) als DO-Angestellter

aktiv. Ist ein "Wechsel" zu einer Bundesbehörde (Bundesministerium) so einfach möglich? Wie erfolgt

dieser "Wechsel", als Abordnung? Als Versetzung? Kann man dort prinzipiell dann auch

"Beamter" sein, oder liegt das am Wollen/der Unterstützung der aufnehmenden Behörde und wird

generell unterschiedlich gehandhabt? Muss ich kündigen? Habe ich dann auch wieder das amtsärztliche

Procedere sowie Probezeiten vor mir? Was gilt es zu beachten?

Vielen Dank für Eure Rückantworten. :)

LG

Wasserkopp:
Moin,

meines Wissens nach gilt für DO-ler das gleiche wie für jeden Nicht-Beamten/Angestellten, der ins Beamtenverhältnis wechselt --> also volles Programm an Erprobung, Einstellungshürden/-Tests, usw.

Wir DO-ler stellen da keine Ausnahme dar bzw. sind halt keine Beamten.

Casiopeia1981:
Hi, wechselst du ins BMEL oder BMAS?

Kenne mich etwas aus.

Gänsefuß:
@Casiopeia  Es wäre ein Wechsel ins BMI...

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