Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben.
Ich bin seit 06/2007 an einer bayerischen Hochschule als wissenschaftlische Angestellte beschäftigt im TV-L, davor war ich von 2001 bis 2007 an einer hessischen Hochschule ebenfalls als Wissenschaftlerin. Damals galt in Hessen noch der BAT.
Heute habe ich vom Landesamt für Besoldung ein Schreiben zur Festsetzung der Beschäftigungszeit (für Krankengeldzuschuss, Jubileumsgeld, Kündigungsfrist) bekommen, dort wird meine Beschäftigungszeit laut §34 TV-L auf 06/2007 festgelegt. Das entspricht meinem Eintritt in der öffentlichen Dienst in Bayern, lässt aber die Vorbeschäftigung in Hessen außer acht.
In § 34 Abs.3 TV-L heißt es:
"Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."
Sollten dann nicht auch die Beschäftigungszeiten in Hessen berücksichtigt werden können, da es sich bei der Hochschule auch um einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber gehandelt hat?
Vielleicht könnt Ihr mir Auskunft geben!
Vielen Dank und viele Grüße, Levke