Autor Thema: Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation  (Read 5825 times)

SebWeniger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Guten Morgen,

ich lese immer häufiger in Stellenausschreibungen folgenden Satz:

"Die Stelle ist noch nicht abschließend bewertet. Als Eingruppierung stellen wir uns in Abhängigkeit der Qualifikation Entgeltgruppe XYZ vor."

Das bedeutet:
Wenn der Mitarbeiter den Zuschlag für die Stelle erhält und zu dem Zeitpunkt die Stelle noch nicht vollumfänglich ausführen kann (weil er beispielsweise noch Schulungen / Lehrgänge besuchen muss), erhält dieser Mitarbeiter eine Entgeltgruppe niedriger, solange bis er alle Tätigkeiten vollumfänglich ausführen kann.
Das Widerspricht sich allerdings damit, da ja eigentlich die Stelle und nicht der Mitarbeiter bewertet wird.

Wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter die Stelle zutraut, so hat er - meiner Meinung nach - direkten Anspruch auf die Zielentgeltgruppe.

Ich bitte von Aussagen ala (Zitate):

"TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Anspruch besteht auf das Entgelt, das sich aus der Eingruppierung ergibt"

oder
"TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der AG äußert hinsichtlich der Eingruppierung lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt."

abzusehen.
Vielen Dank

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #1 am: 06.11.2019 08:09 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ob die auszuübende Tätigkeit ausgeübt werden kann oder darf, ist unbeachtlich.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,106
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #2 am: 06.11.2019 08:09 »
Das Widerspricht sich allerdings damit, da ja eigentlich die Stelle und nicht der Mitarbeiter bewertet wird.

Wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter die Stelle zutraut, so hat er - meiner Meinung nach - direkten Anspruch auf die Zielentgeltgruppe.
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung.
An welcher Stelle der Entgeltordnung werden Stellen bewertet?

Lars73

  • Gast
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #3 am: 06.11.2019 08:18 »
Der Arbeitgeber kann die tatsächlich übertragenen Aufgaben von der Qualifikation der einzustellenden Person abhängig machen. Dann wird es halt zwischen den potentiellen Vertragsparteien verhandelt. Wenn man sich nicht einig kommt halt kein Vertrag zustande. Daneben gibt es Tätigkeitsbereiche wo die Eingruppierung von bestimmten Qualifikationen beeinflusst werden.

SebWeniger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #4 am: 06.11.2019 09:08 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ob die auszuübende Tätigkeit ausgeübt werden kann oder darf, ist unbeachtlich.

Der Arbeitgeber kann die tatsächlich übertragenen Aufgaben von der Qualifikation der einzustellenden Person abhängig machen. Dann wird es halt zwischen den potentiellen Vertragsparteien verhandelt. Wenn man sich nicht einig kommt halt kein Vertrag zustande. Daneben gibt es Tätigkeitsbereiche wo die Eingruppierung von bestimmten Qualifikationen beeinflusst werden.

Was denn nun?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #5 am: 06.11.2019 09:09 »
Da ist kein Widerspruch zwischen den Aussagen.

Lars73

  • Gast
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #6 am: 06.11.2019 09:12 »
Die beiden Antworten sagen das gleiche. Ich habe lediglich beschrieben wie die Festlegung der auszuübenden Tätigkeit zu beginn des Vertragsverhältnisses zustande kommen kann.

SebWeniger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #7 am: 06.11.2019 13:01 »
Das widerspricht sich mit der Aussage des Großmeisters...
Ich zitiere:
"TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. "

Mal angenommen:
Die Stelle ist für die Entgeltgruppe 10 ausgeschrieben und beinhaltet Budgetverantwortung.
Die Kalkulation des Budgets beträgt aufs Jahr ca. 5% der Tätigkeit.
Die anderen Anforderungen der Stelle werden durch den Mitarbeiter erfüllt und abgedeckt. (mehr als 50% der Stelle fallen in die Entgeltgruppe 10)

Warum sollte der Mitarbeiter so lange bis er eine Schulung zum Thema Budget, Kostenkalkulation (was 5% der Stelle ausmachen) mit EG 9 abgespeist werden?

Sjuda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 93
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #8 am: 06.11.2019 13:09 »
Da widerspricht sich nichts, du hast es nur immer noch nicht verstanden.

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #9 am: 06.11.2019 13:10 »
Er sollte sich damit nicht abspeisen lassen, sondern klagen.
Die zu niedrige Entgeltzahlung hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
« Antwort #10 am: 06.11.2019 13:27 »
Das widerspricht sich mit der Aussage des Großmeisters...
Ich zitiere:
"TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. "

Mal angenommen:
Die Stelle ist für die Entgeltgruppe 10 ausgeschrieben und beinhaltet Budgetverantwortung.
Die Kalkulation des Budgets beträgt aufs Jahr ca. 5% der Tätigkeit.
Die anderen Anforderungen der Stelle werden durch den Mitarbeiter erfüllt und abgedeckt. (mehr als 50% der Stelle fallen in die Entgeltgruppe 10)

Warum sollte der Mitarbeiter so lange bis er eine Schulung zum Thema Budget, Kostenkalkulation (was 5% der Stelle ausmachen) mit EG 9 abgespeist werden?

Inwiefern sollte das als Entgegnung auf @Lars73 Ausführungen geeignet sein?