Bei meinem noch-Arbeitgeber wurde die gesamte Abteilung in den letzten Jahren umstrukturiert.
Einhergehen sollte damit auch eine neue Neubewertung einiger Stellen (unter anderem auch meiner Stelle), da wir für die Tätigkeiten eigentlich zu niedrig eingruppiert sind.
Den Mitarbeitern gegenüber hieß es immer, eine Neubewertung wird nach Abschluss der Umstrukturierung durchgeführt, soll im Falle einer positiven Entscheidung aber rückwirkend ab Beginn der Umstrukturierung gelten. Das wäre ab Mitte des Jahres 2017.
Zum Ende des Jahres wechsele ich den Arbeitgeber und in Kürze soll eine Entscheidung bekannt gegeben werden.
Hätte ich auf eine rückwirkende Höhergruppierung - die eine Nachzahlung ab 2017 für die betroffenen Personen beinhaltet nach Auskunft der Vorgesetzten - einen Anspruch, da ich in dieser Zeit beschäftigt war? Oder verfällt so ein Anspruch mit dem Stellenwechsel zum Jahresende?
Mir geht es jetzt nicht um die Höhergruppierung im Detail, sondern hier generell um den eventuell rückwirkenden Anspruch auch wenn ich den jetzigen Arbeitgeber verlasse. Nach meinem Verständnis heißt rückwirkend, dass ich über die Zeit zu gering bezahlt wurde und höher hätte bezahlt werden sollen (sonst hätte man den rückwirkenden Anspruch sicher nicht angeführt).