Ich bin derzeit dualer (Bachelor-)Student in einem niedersächsischen Landesbetrieb. In meinem Studentenvertrag stehen einige Dinge insbesondere zur Übernahme, zu denen ich noch Fragen habe, die ich zwar euch, aber der Personalstelle noch nicht stellen wollte.
"Der Student ist verpflichtet, [...] für eine Beschäftigung in Vollzeit [...] für die Dauer von [...] bei <Landesbetrieb> tätig zu sein."
1) Muss ich wirklich für den kompletten Bindungszeitraum bei <Landesbetrieb> bleiben oder kann ich auch bspw. in ein Ministerium oder eine Schule wechseln, weil der eigentliche AG das Land ist?
2) Legt dieser Satz fest, dass ich keine Möglichkeit habe, innerhalb des Bindungszeitraumes in Teilzeit zu wechseln?
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"Zur Klärung aller mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Fragen und ggf. zum Zweck der Vertragsunterzeichnung findet sich der Student am Tag, an dem ihm das Abschlusszeugnis [...] ausgehändigt werden, bei <Landesbetrieb> ein."
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"Der Student verpflichtet sich, die <Landesbetrieb> entstandenen Kosten zurückzuzahlen, wenn er ein Einstellungsangebot nicht annimmt, ohne dass dies auf einem vertragswidrigem Verhalten des AG beruht"
3) Ich erhalte das Abschlusszeugnis auf einem Samstag. Da wird niemand im Betrieb sein. Ist es dann vertragswidriges Verhalten des AG, wenn ich zur Klärung von Fragen und zur Vertragsunterschrift in den Betrieb komme und niemand dort ist? Worauf ich hinaus will: Bin ich in diesem Fall von der Pflicht befreit, Rückzahlungen zu leisten, wenn ich anschließend das Einstellungsangebot ablehne?
4) Im Vertrag wird eine Anwesenheitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Bedeutet das 40 Stunden vor Ort sein plus Pausenzeiten, also mindestens 42,5 Stunden pro Woche? Oder sind die Pausen bereits in den 40 Stunden Anwesenheitszeit inkludiert, sofern man diese im Büro verbringt?
5) Ist es üblich, dass nach Übernahme aus einem dualen Studium heraus noch einmal eine Probezeit fällig wird? Diese entbindet mich bei Kündigung vermutlich nicht von den Rückzahlungspflichten, ist also eher eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Landesbetriebes, richtig?
6) Ich überlege, während des Bindungszeitraumes einen Lehramts-Master zu machen. Anschließend würde der Vorbereitungsdienst für das Lehramtsreferendariat folgen. Dieser wird in Niedersachsen als Beamter auf Widerruf abgeleistet. Würde ab dem Zeitpunkt als Beamter auf Widerruf automatisch das Arbeitsverhältnis mit <Landesbetrieb> enden? Wäre ich dann weiterhin verpflichtet, die Rückzahlungen zu leisten? (Frage erübrigt sich je nach Antwort auf 1))