Autor Thema: Stufenwechsel und persönliche Zulage  (Read 2783 times)

Amsel

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Stufenwechsel und persönliche Zulage
« am: 06.11.2019 15:10 »
Für eine mehrjährige vorübergehende höherwertige Tätigkeit wird mir eine persönliche Zulage in Höhe der Differenz von meiner regulären Eingruppierung E 12 Stufe 5 nach E 14 Stufe 5 gezahlt. Am 01.01.2018 erfolgte ein Wechsel in die neue Stufe 6 der E 12 und damit zeitgleich eine Kürzung der Zulage in Höhe der Differenz zwischen E 12 Stufe 5 und Stufe 6 - immerhin ein Drittel der Zulage.    Begründet wurde es damit, dass lt. Übertragungsschreiben explizit die Zulage für E 14 Stufe 5 gewährt wird und nicht um "zwei Gehaltsstufen" höher. Und bei einer Höhergruppierung wären übrigens auch nur die E 14 Stufe 5 zu erreichen.

Entspricht dieser Sachverhalt tatsächlich dem § 14.2.2 - den verstehe ich irgendwie anders.

Spid

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #1 am: 06.11.2019 15:14 »
Die Zulage ist zu dem Tabellenentgelt zu zahlen, das sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 Satz 1 f. ergäbe - und das ist aus der E12/6 nunmal die E14/5.

Amsel

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #2 am: 06.11.2019 16:30 »
Hätte bei einer vergleichsweise dauerhaften Eingruppierung in die Entgeldgruppe E 14 Stufe 5  nicht auch in Wechsel in die neu geschaffene Stufe 6 erfolgen sollen? Und es kann doch nicht im Sinne der Gewährung einer persönlichen Zulage für höherwertige Tätigkeiten liegen, dass sich diese bei jeder tariflichen Erhöhung dann einfach reduziert.

Spid

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #3 am: 06.11.2019 16:35 »
Maßgeblich ist der Hinweis auf das Ergbenis nach §17 Abs. 4. Die Tarifvertragsparteien haben eben keine virtuelle Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe vereinbart.

Amsel

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #4 am: 06.11.2019 17:31 »
Danke für die bisherigen Antworten; bei mir hat jetzt erst einmal eine gewisse Denkblockade eingesetzt. Die pesönliche Zulage erfolgte ja nicht analog einer Höhergruppierung von 12/6 ausgehend, sondern ging von der damalig gültigen  12/5 aus. Davon ausgehend wäre lt. Matrix eine Höhergruppierung nach 14/5 erfolgt. Also wäre ein Übergang in die neue Stufe 6 grundsätzlich nicht möglich gewesen, obwohl langjährig in Stufe 5 vorher?

Spid

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #5 am: 06.11.2019 17:45 »
Die Zulage ist monatlich neu zu berechnen. Grundlage sind die tatsächlichen Eingruppierung sowie die sich daraus nach §17 Abs. 4 ergebende Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Dadurch ergibt sich in vielen Fällen bei einem Stufenaufstieg keine Verbesserung, zudem ist in vielen Konstellationen eine Zulage zur Endstufe der höheren Entgeltgruppe verunmöglicht.

Amsel

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #6 am: 06.11.2019 19:04 »
Also im Fazit: bewertet und belegt ist die entsprechende Tätigkeit nach EG 15 (entspricht ausgehend von EG 12 einem Plus von über 1000 € brutto), gewährt werden konnte nur EG 14 (plus ca. 450 € brutto), nach 2 Monaten ist seit dem 01.01.18 davon übriggeblieben: ca. 300 € brutto. Manchmal ist man hinterher schlauer...

Vielen Dank - der Tarifbeschäftigte

Spid

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Antw:Stufenwechsel und persönliche Zulage
« Antwort #7 am: 06.11.2019 19:11 »
Da der AG für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Deines Einverständnis nicht bedarf, hätte sich durch eine vorheriges schlauer sein mutmaßlich nichts geändert.