Hallo zusammen,
in der neuen Entgeltordnung treten per 1.1.2020 Änderungen in Kraft, wonach "Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit" in die neue E9b einzugruppieren sind. Die dazugehörige Protokollerklärung Nr. 11 sagt, dass dies auch für Diplom- oder Bachelorabschlüsse für Fachhochschulen und Berufsakademien zutrifft.
Ich "kämpfe" seit 3 Jahren mit meiner Dienststelle um eine höhere Eingruppierung (E10, hilfsweise E9b - gegenwärtig E9a im Liegenschaftsmanagement). Verstehe ich die neue Entgeldordnung so, dass Beschäftigte, welche den Tätigkeitsbereich einer E9(a) ausführen und mindestens einen Hochschulabschluss haben, in der E9b einzugruppieren sind?
Besten Dank für Anregungen.