Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach Anerkennungsjahr/Berufspraktikum
lenchen:
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf baldige Antwort.
Ich habe 2017 mein Berufspraktikum zur staatlich anerkannten Erzieherin bei einem Gemeindekindergarten absolviert und daraufhin gleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Wurde da dann im August 2017 mit der Stufe 1 eingruppiert und bin 2018 im August in die Stufe 2 gestiegen. Unsere Finanzbeamtin behauptet, dass das Praktikum nicht mit angerechnet wird.
Meine Frage: ich lese nun des Öfteren, dass es als einschlägige Berufserfahrung zählt und somit mit Stufe 2 eingruppiert wird? Stimmt das denn genau?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Spid:
Fand auf das Praktikum der TVPöD Anwendung?
lenchen:
Ja, im öffentlichen Dienst haben Praktikanten doch einen extra Tarifvertrag.
Zumindest in einigen Bereichen u.a. Erzieher
Spid:
Deshalb habe ich gefragt, ob er auf das Praktikum Anwendung fand, denn gem. der PE zu §1 Abs. 2 Satz 3 der Anlage zu § 56 BT-V ist ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
lenchen:
Und wenn nicht? Dann eingruppierung in Stufe 1?
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