Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf baldige Antwort.
Ich habe 2017 mein Berufspraktikum zur staatlich anerkannten Erzieherin bei einem Gemeindekindergarten absolviert und daraufhin gleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Wurde da dann im August 2017 mit der Stufe 1 eingruppiert und bin 2018 im August in die Stufe 2 gestiegen. Unsere Finanzbeamtin behauptet, dass das Praktikum nicht mit angerechnet wird.
Meine Frage: ich lese nun des Öfteren, dass es als einschlägige Berufserfahrung zählt und somit mit Stufe 2 eingruppiert wird? Stimmt das denn genau?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße