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Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden Höhergruppierung?

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PepGuardiola:
Brandneu ist ja die Weiterbildung zur Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden.

Mich würde interessieren ob hierzu (eurer Meinung nach) eine Höhergruppierung nach Abschluss (Prüfung erforderlich) gerechtfertigt wäre.

Lars73:
Nein. Aber eventuell ist ein Arbeitgeber auf der Basis bereit höherwertige Aufgaben zu übertragen. Dies kann dann zur Höhergruppierung führen.

nadinini:
Eine Höhergruppierung basiert ja auf übertragenen Tätigkeiten und nicht bestandenen Ausbildungen. Allein der Abschluss ist also kein Eingruppierungsmerkmal. Hierzu müsste dann auch die Übertragung entsprechender höherwertiger Tätigkeiten erfolgen.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: PepGuardiola am 07.11.2019 11:58 ---Brandneu ist ja die Weiterbildung zur Fachkraft für öffentliches Baurecht - Gemeinden.

--- End quote ---

Dir ist schon bekannt, wozu die Weiterbildung dient und was deren Inhalte sind?

Wie bereits von den Vorpostern geschrieben, richtet sich die Eingruppierung nach der dauerhaft auszuübenden Tätigkeit. Möglicherweise überträgt der Arbeitgeber aufgrund der Weiterbildung höherwertige Tätigkeiten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

PepGuardiola:
Die Tätigkeiten sind längst übertragen:

Herstellungsbeiträge berechnen, Bauleitplanungen, Satzungen, Städtebau, Vergaberecht, Dorferneuerungen, VGV-Verfahren, Förderungen allgemein, Liegenschaften, Flächenmanagement, Innenentwicklung, KU, Wasserrechtsverfahren etc....

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