TvöD SuE - Was gilt es während der Elternzeit zu beachten?

Begonnen von Tobias2019, 06.11.2019 21:39

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Tobias2019

Hallo,

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

Meine aktuelle Situation:

  • Beschäftigt seit 01.01.2019
  • Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers aufgrund Schwangerschaft seit 01.01.2019 mit Entgeltfortzahlung
  • Geburt des Kindes am 30.07.2019 mit Beginn der insgesamt 2-jährigen Elternzeit

Meine Fragen dazu:

  • Habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub/Urlaubsgeld? Bisher wurde keiner in Anspruch genommen und aufgrund 2-jähriger Elternzeit kann dieser auch nicht so schnell genommen werden.
  • Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?
  • Wird die Stufenzeit über die Elternzeit oder auch über die Zeit des Beschäftigungsverbots seitens des Arbeitgebers ausgesetzt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Kryne

Du bist seit 01.01.19 beschäftigt, hast sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen und bis ohne einen Tag gearbeitet zu haben in die Elternzeit gegangen ? Respekt.

Tobias2019

Ja, das war so auch nicht geplant. Aber der Arbeitgeber wollte mich aufgrund Gefährdung nicht weiter beschäftigen und hat mir für die Zeit der Schwangerschaft ein Verbot ausgesprochen.

TV-Ler

Zitat von: Tobias2019 in 07.11.2019 07:48
... und hat mir für die Zeit der Schwangerschaft ein Verbot ausgesprochen.
Ach Mensch Tobias, Sachen gibt es ...  8)

Lars73

"Habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub/Urlaubsgeld? Bisher wurde keiner in Anspruch genommen und aufgrund 2-jähriger Elternzeit kann dieser auch nicht so schnell genommen werden."

Anspruch auf Urlaubsgeld kennt der TVöD nicht. Für die Zeit des Beschäftigungsverbots besteht Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch kann grundsätzlich nach Elternzeit genommen werden (BEEG und MuSchG enthalten da Regelungen.)


"Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?"
Wenn damit die Jahressonderzahlung gemeint ist: Für 2019 ja; für 2020 nicht wenn das ganze JAhr Elternzeit genommen wird.

"Wird die Stufenzeit über die Elternzeit oder auch über die Zeit des Beschäftigungsverbots seitens des Arbeitgebers ausgesetzt?"
Während der Elternzeit ruhrt die Stufenlaufzeit.

Tobias2019

Vielen Dank Lars für deine Antwort!
Diese hilft mir weiter!