"Habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub/Urlaubsgeld? Bisher wurde keiner in Anspruch genommen und aufgrund 2-jähriger Elternzeit kann dieser auch nicht so schnell genommen werden."
Anspruch auf Urlaubsgeld kennt der TVöD nicht. Für die Zeit des Beschäftigungsverbots besteht Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch kann grundsätzlich nach Elternzeit genommen werden (BEEG und MuSchG enthalten da Regelungen.)
"Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?"
Wenn damit die Jahressonderzahlung gemeint ist: Für 2019 ja; für 2020 nicht wenn das ganze JAhr Elternzeit genommen wird.
"Wird die Stufenzeit über die Elternzeit oder auch über die Zeit des Beschäftigungsverbots seitens des Arbeitgebers ausgesetzt?"
Während der Elternzeit ruhrt die Stufenlaufzeit.