Autor Thema: Eingruppierung TVL  (Read 9597 times)

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #15 am: 11.11.2019 14:10 »
Zu 99,9% wurden dir nicht alle Aufgaben übertragen. E11 Aufgaben beinhalten schwierige und bedeutsame Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnise erfordern.


Vereinfachte Darstellung:
Umfassende Fachkenntnise erwirbt man bspw. durch ein Studium. Das Herausgebungsmerkmal besondere Schwierigkeite heißt, dass es darüber hinaus gehen und man demzufolge Fachwissen über ein normales Studium hinaus haben muss, um die Tätigkeit ausführen zu können. Entweder durch Berufserfahrung oder zusätzliche Fortbildungen.

Ich gehe dahin aus, dass dein AG der Meinung ist, dass du aufgrund des Werdeganges keine E11 Aufgaben ausführen kannst und dir demnach Tätigkeiten ohne BSB übertragen hat.

Ich würde dir folgendes empfehlen :
Tätigkeitsbeschreibung anfordern :
Bewertung prüfen, eventuell steht auch darin, wieso es sich um keine E11 handelt.

Wenn das nicht steht :
Fragen, welche Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Je nach dem kann man eventuell Argumente sammeln, wieso man es doch könnte und bitten die Aufgaben zu übertragen.


Dudo49

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #16 am: 11.11.2019 16:13 »
Also um dss ganze vielleicht bisschen besser einordnen zu können: Von der Qualifikation her bin ich Diplom-Jurist, die Tätigkeit ist im Kern die Bearbeitung von Rechtsfragen und die Mitwirkung bei der Fachaufsicht nachgeordneter Stellen. Im Grunde erscheint mir die Tätigkeit als 11-würdig, allerdings habe ich ja bisher keine schriftlich fixierte Beschreibung, die als Ausgangslage dienen könnte. Im Übrigen wird hier ja die Eingruppierung von der Berufserfahrung abhängig gemacht und nicht vom Tätigkeitsprofil, s.die vorherigen Posts. Mir wurde das zwar vor der Einstellung mitgeteilt, ich ging allerdings davon aus, dass das nicht Verhandlungssache sei sondern sich zwingend ergebe.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #17 am: 11.11.2019 17:30 »
Das ist mir klar, aber wenn der AG der Meinung ist, er könne die keine E11 Tätigkeiten übertragen, bzw. nicht in der Höhe, dann erhältst du eine andere EG. Bspw. geplant war ein oder mehrere Arbeitsvorgänge mit BSB (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) , insgesamt >50%. Nun wurde festgestellt, daß du die Aufgaben nicht in dem Umfang wahrnehmen kannst und strich die Aufgaben bzw. verringerte den Anteil auf <33%.


Spid

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #18 am: 11.11.2019 17:40 »
Ich stimme Dir zu, daß mutmaßlich der AG so vorgehen wollte, bin aber nicht so zuversichtlich wie Du, daß ihm das auch rechtssicher gelungen ist. Insbesondere deuten die Schilderungen des TE stark darauf hin, daß es sich um eine ganz besonders begabte Personalabteilung handelt, was mich in meiner Sichtweise bestärkt.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #19 am: 11.11.2019 20:17 »
In Kommunen kann ich mir das vorstellen aber nicht in einer Landesbehörde. :) vielleicht gibt der Threadersteller noch eine Aktualisierung.

Spid

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #20 am: 11.11.2019 20:33 »
Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

Dudo49

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #21 am: 11.11.2019 23:44 »
Das ist mir klar, aber wenn der AG der Meinung ist, er könne die keine E11 Tätigkeiten übertragen, bzw. nicht in der Höhe, dann erhältst du eine andere EG. Bspw. geplant war ein oder mehrere Arbeitsvorgänge mit BSB (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) , insgesamt >50%. Nun wurde festgestellt, daß du die Aufgaben nicht in dem Umfang wahrnehmen kannst und strich die Aufgaben bzw. verringerte den Anteil auf <33%.

Nein, es hieß von vornherein, dass aufgrund fehlender einschlägiger Berufserfahrung nur eine Eingruppierung in E9b möglich sei. Die Tätigkeit, die mir übertragen werden sollte, ist ja nirgends spezifiziert und variiert von Tag zu Tag im Komplexitätsgrad. Im Grunde mache ich aber nichts anderes, als andere Kollegen, die höher eingruppiert sind, ich werde allerdings noch eingearbeitet, was natürlich mein Wirkradius etwas reduziert. Das ist bei anderen nicht anders gewesen, die von vornherein höher eingruppiert wurden.

Was ich mich jetzt frage ist, an wen sich zu richten jetzt strategisch am sinnvollsten wäre. Den Personalrat, Beratungsstelle in der Gewerkschaft oder gar ein Arbeitsrechtler.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #22 am: 12.11.2019 09:34 »
Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen. Mein zweiter Satz stellte eher auf die Tätigkeitensbeschreibung bezogen.

Empfehlung :
Auf Tätigkeitsbeschreibung bestehen

Wenn diese nicht erstellt wurde, dann soll eine erstellt und dir ausgehändigt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das es keine gibt, da sonst das Landesamt für Finanzen keinen Finger rührt.

Wenn das nicht hilft, dann den Personalrat kontaktieren, denn dieser müsste der Eingruppierung zustimmen. Dass heißt, im hätte theoretisch die Bewertung vorliegen müssen.

Spid

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #23 am: 12.11.2019 09:45 »
Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen.

Angesichts des einen völlig rechtsfehlerhaften und zudem auf offenkundig irriger Rechtsmeinung beruhenden Vorgehens von Landesbehörden kannst Du Dir rechtsfehlerhaftes Vorgehen von Landesbehörden nicht vorstellen?

Lars73

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #24 am: 12.11.2019 09:56 »
Man sollte mal mit dem Personalrat sprechen.
Daneben mal in die Personalakte schauen.

Eine Eingruppierungsklage ist nicht unbedingt erfolgsversprechend, weil es bisher an einem Vorrang fehlt, dass eine höhere Eingruppierung vorliegt. Das noch unabhängig von der hohen Darlegungslast im Prozess.

Bei einer obersten Landesbehörde wäre vielleicht eine Petition an den Landtag etwas ;-)

Daneben einen Personalrat wählen der seinen Job macht.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #25 am: 12.11.2019 12:24 »
Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen.

Angesichts des einen völlig rechtsfehlerhaften und zudem auf offenkundig irriger Rechtsmeinung beruhenden Vorgehens von Landesbehörden kannst Du Dir rechtsfehlerhaftes Vorgehen von Landesbehörden nicht vorstellen?

Das eine Landesbehörde einen Eingruppierungsirrtum begeht ist "normal". Dann würde es auch eine TB geben.

Das aber eine Landesbehörde eine fehlende TB bzw. eine "mit Vermerk" durch den Personalrat und am Landesamt für Finanzen vorbei bekommt ist sehr unwahrscheinlich bzw. würde es nicht für die Landesverwaltung des Bundeslands sprechen.

Spid

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #26 am: 12.11.2019 13:38 »
Angesichts mindestens drei eher katastrophaler Landesverwaltungen und einer, die sich eher als königliche Verwaltung absolutistischen Selbstverständnisses sieht, halte ich eben dies nicht für unwahrscheinlich.

Fragmon

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #27 am: 12.11.2019 18:51 »
Dann hatte ich vermutlich bis jetzt schon mehrmals Glück, das sich meine Personalleiter stets gegen krude Ideen anderer Hausherren gestellt hat.

Wie gesagt spätestens der Personalrat oder die Hauptkasse hätte dann die Notbremse gezogen.