Hallo
ich bin seit einigen Monaten in einer obersten Landesbehörde (NRW) angestellt und wurde in 9b TVL eingruppiert.
Die Stelle war dergestalt ausgeschrieben, dass eine Eingruppierung bis zur Gruppe 11 TVL erfolgen sollte und zwar je nach Berufserfahrung. Da ich keine einschlägige Berufserfahrung aufweisen konnte, wurde ich eben der niedrigsten Gruppe zugeordnet.
Nun beschleichen mich allerdings Zweifel, ob das alles so seine Richtigkeit haben kann. Ist es nicht so, dass die Eingruppierung nicht eine Frage der Berufserfahrung ist, sondern eine, die sich nach den Tätigkeitsmerkmalen richtet? Man teilte mir in der Personalabteilung auf Nachfrage hin, dass es "hier eine Sonderregelung" gäbe, nach der die Berufserfahrung sich auf die Gruppenzuordnung auswirke, wodurch es sowas wie einen automatischen Aufstieg entlang der Gruppenleiter gäbe nach der entsprechenden Zeit im Haus. Mein Arbeitsvertrag enthält allerdings keinerlei Beschreibung der geschuldeten Tätigkeit und es sind den mir vorliegenden Unterlagen auch keine Sonderregelung zu entnehmen, wie oben beschrieben. Ich hätte da gerne etwas mehr Gewissheit und würde mich über einen Rat, was davon zu halten ist, sehr freuen.
Viele Grüße