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rückwirkende Höhergruppierung

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Leinweber:
Hallo,
am 10.12.2017 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung von 8 auf 9a gestellt.
Am 04.11.2019 habe ich nun (endlich) die Mitteilung erhalten dass meine Stelle mit 9a bewertet wurde.
(Mein Sachgebiet bearbeite ich bereits seit ca. 8 Jahren)
Ich gehe daher davon aus, dass meine rückwirkende Höhergruppierung zum 01.01.18 erfolgen müsste.
Ist das richtig?

Spid:
Nein, ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt stets auf den 01.01.2017 zurück.

Leinweber:
Danke für die schnelle Antwort. Wieso 01.01.2017 bzw. wo ist das verankert?

Spid:
§29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA

Leinweber:

Da ich aus dem BAT zum TVöD am 1.10.2005 übergeleitet worden bin, ist mein jetziges Entgelt mit 8a Stufe 6 knapp 150 Euro  höher als in der Tabelle.
Wird dieser "Besitzstand" mit übernommen oder erhalte ich jetzt das aktuelle Tabellenentgelt?

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