Autor Thema: Reisekosten  (Read 5467 times)

bernd12

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Reisekosten
« am: 08.11.2019 19:06 »
Hallo und guten Abend, ich bin Bundesbeamter und habe eine Frage zu den Reisekosten bei Dienstreisen. Ich muss demnächst eine 3 tägige Fortbildung ( Dienstreise ) machen. Vom Dienstherr könnte ein Hotel mit Frühstück gebucht werden, es ist mir aber auch freigestellt jeden Tag nach Hause zu fahren. Ich würde gerne aus familiären Gründen jeden Tag nach Hause fahren. Die Entfernung vom auswärtigen Dienstort nach Hause sind ca. 145 km. Meine Frage ist , was würde mir der Dienstherr für die Fahrten erstatten. Es wären 6 Fahrten a 145km. Nach meiner Rechnung wären das : 6x145kmx0,20 cent=174 Euro. Nun habe ich aber im BRKG unter § 5 gefunden, dass die kleine Wegstreckenentschädigung maximal 130 Euro beträgt. Was würde mir denn jetzt der Dienstherr als steuerfreie Fahrtkostenentschädigung zahlen ?

Lars73

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Antw:Reisekosten
« Antwort #1 am: 08.11.2019 19:14 »
Im normalfall wird nur die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt bezahlt. Für die anderen Fahrten gibt es einen Pauschalbetrag.

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #2 am: 08.11.2019 19:38 »
Was für ein Pauschalbetrag? Wie hoch ist der denn ?

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #3 am: 08.11.2019 23:24 »
Meinst Du mit Pauschalbetrag, dass die anderen Fahrten mit pauschal 0,30 cent pro km über die Steuererklärung abgerechnet werden?

Lars73

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Antw:Reisekosten
« Antwort #4 am: 09.11.2019 10:33 »
Die Pauschale beträgt 20 Euro. Für die beiden Heimfahrten und Rückkehr wären 40 Euro. Plus An- und Abreise. Ob man bei euch die Regelung streng anwendet wäre aber zu schauen. Auch habe ich bisher nicht geprüft ob bei der letzten Änderung der Reisekostenregelungen sich was getan hat.

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #5 am: 09.11.2019 14:46 »
Danke für die Antwort. Von den 20 Euro als Pauschale habe ich noch nie was gehört. Hast Du da eine Rechtsgrundlage. Weil im BRKG habe ich nicht dazu gefunden. Übrigens mein Dienstherr ist die Bundespolizei.

Spid

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Antw:Reisekosten
« Antwort #6 am: 09.11.2019 14:53 »
Übrigens mein Dienstherr ist die Bundespolizei.

Nein, ganz sicher nicht!

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #7 am: 09.11.2019 15:34 »
Na dann machen wir es ganz genau: die Bundesrepublik Deutschland

Fred1003

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Antw:Reisekosten
« Antwort #8 am: 10.11.2019 17:11 »
Bin mir nicht sicher ob das zutrifft aber die 20€ Pauschale bekommt man wenn man eine beleglose Übernachtung, daheim, Familie oder sonst wo, macht.
Was ja in diesem Fall eintreten würde.

Mayday

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Antw:Reisekosten
« Antwort #9 am: 10.11.2019 19:18 »
Was würde mir denn jetzt der Dienstherr als steuerfreie Fahrtkostenentschädigung zahlen ?

130€, wenn zwingende Familienpflichten wahrgenommen werden müssen vlt. auch 150€ (siehe 5.1.3 BRKGVwV).

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #10 am: 10.11.2019 19:20 »
Danke für die Antworten. Gibts da auch Trennungsgeld ?

Lars73

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Antw:Reisekosten
« Antwort #11 am: 11.11.2019 06:54 »
Nach § 11 (5) BRKG ist die Kostenerstattung auf die Übernachtungspauschale nach § 7 BRKG begrenzt.

Grundsätzlich sind Betreuungsverpflichtungen als Grund für Heimfahrten mit voller Fahrtkostenerstattung zu akzeptieren. Möglich ist es auch, dass die Wirtschaftlichkeit der Heimfahrt als entsprechender Grund herangezogen wird. (D.h. Heimfahrt günstiger als Übernachtung am Ort der Dienstreise.) Der zweite Grund war mit längeren Diskussionen verbunden bis er hier akzeptiert wurde. Bei der Beantragung der Reise sollte es schon entsprechend angegeben werden.

bernd12

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Antw:Reisekosten
« Antwort #12 am: 18.11.2019 11:02 »
Ich hätte da eine Frage zur Reisekostenabrechnung. Ich habe jetzt die Dienstreise durchgeführt und bin am auswärtigen Dienstort verblieben. Es wurde mir über die Reisekostenstelle unentgeltlich ein Hotelzimmer gebucht.
Auf der Hinfahrt bin ich von meiner Wohnung direkt zum auswärtigen Dienstort gefahren. Auf der Rückfahrt bin ich vom auswärtigen Dienstort zur Stammdienststelle gefahren um etwas abzugeben und von dort nach Hause.
Die Frage ist, war jetzt meine Dienstreise auf der Rückreise schon an der Stammdiensstelle beendet , oder erst zu Hause? Es geht um die richtige Abrechnung der Kilometer für die Wegstreckenentschädigung.

Organisator

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Antw:Reisekosten
« Antwort #13 am: 18.11.2019 13:04 »
Als Reisender musst Du ja nicht alle Details der Abrechnungsmodalitäten wissen.

Ich würde in der Abrechnung genau so aufschreiben, wie Du gereist bist: auswärtiger Dienstort (x KM) --> Stammdienststelle (x KM) --> Wohnung (X KM). Die Reisekostenstelle wird das dann schon entsprechend der Vorschriften bewerten.