Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Yilly:
Okey, verstehe.
Wenn ich pech habe, bin ich in der Stufe 1. Ich bin gelernter Bankkaufmann seit ca. 13 Jahren.
Die angestrebte Stelle wäre als Sachbearbeiter im Kundenzentrum.
Was glaubt ihr, wird meine Berufserfahrung angerechnet?
Wenn nicht, wäre es Gehaltstechnisch für mich leider nicht ausreichend.
Habe dank euch, die Entgeldtabelle gefunden.
Pseudonym:
Stufe 1 wird recht sicher nicht passieren. Willst Du mehr als 3, musst du das darlegen. Zeugnisse mit Jahresangaben, ab wann eine Tätigkeit ausgeübt wurde, helfen bei der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung.
Es ist in Deinem Fall Verhandlungssache, ganz einfach. Ob sich eine Verbeamtung lohnt, musst Du im Hinblick auf 3 Kinder prüfen. Diese sind in der PKV nicht kostenlos mitversichert.
Bei Deinem Posten dürfte bei A9 Schluss sein. Meine Vermutung ist, dass es sich kaum lohnen wird, sofern Deine Kinder nicht beim Ehepartner kostenlos in der GKV familienversichert sind. Bekommt Ihr das jedoch hin, winkt ein erheblicher Nettomehrverdienst als Beamter.
Kommst Du eigentlich auch von der Sparkasse? Derzeit ist gefühlt jeder zweite Bewerber von der Sparkasse.
Spid:
--- Zitat von: Mayday am 10.11.2019 10:14 ---
--- Zitat von: Yilly am 10.11.2019 00:25 ---Freunde der Sonne, kann mir jemand bitte Licht ins Dunkle bringen!?
Bei der Stellenausschreibung als Sachbearbeiter steht folgendes bezüglich des Gehaltes:"EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"
--- End quote ---
Die Frage war doch zweigleisig, wie übrigens auch der Threadtitel...
--- End quote ---
Die Frage war nicht zweigleisig, sie beinhaltete - wie der Threadtitel - ein Zitat. Für Beamtengedöns gibt es Beamtenunterforen.
Yilly:
Bin zur Zeit bei einer grossen Privatbank und verdiene ca. 2950euro Netto.
Die Bankenwelt ist halt nicht mehr so rosig. Daher schauen sich viele Banker um und nehmen es in Kauf weitaus weniger zu verdienen.
Wenn ich mich verbeamten lassen könnte, wäre es Gehaltstechnisch denke ich vorteilhafter. Wie weiter oben erwähnt gibt es ja ordentliche Kinderzulagen/Familienzulagen.
Kann sich jeder im öffentlichen Dienst verbeamten lassen? Wie ist es im groben?
Spid:
Das sind Fragen für das entsprechende Beamtenunterforum. Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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