Hallo beisammen,
frisch in Bayern auf Wiederruf verbeamtet (Anwärter A9, Verwaltungsinspektoranwärter) möchte ich mehr zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten nach Art. 31 BayBesG erfahren.
In drei Jahren, nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes werde ich ja als Beamter auf Probe normalerweise in A9 Stufe 1 besoldet.
Welche von diesen Umständen werden eventuell berücksichtigt bei der Stufenzuordnung?
1. Drei Kinder, jeweils 1 Jahr Elternzeit
2. 6 Jahre Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität, Vollzeit. Stelle hat fachlich wenig mit dem Beamtenamt zu tun, bestand aber zu 50% aus Verwaltungstätigkeiten.
Wenn etwas von den obigen Zeiten ggf. berücksichtigt werden könnte, wo muss ich das anmelden?
Danke schön