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[BW] Kindererziehungsergänzungszuschlag

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Ozymandias:
In Baden-Württemberg wurde bei vielen Müttern, der Kindererziehungsergänzungszuschlag falsch berechnet. Es erging vor ca. einem Jahr ein für beurlaubte Mütter günstiges Urteil.


--- Zitat ---Bei einer zum 01.04.2016 in den Ruhestand versetzten Beamtin ist § 66 Abs. 4 LBeamtVG Rechtgrundlage für den Kindererziehungsergänzungszuschlag und nicht § 50 b BeamtVG 2006.
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--- Zitat ---Die Berechnung der Kappungsgrenze gemäß § 66 Abs. 6 LBeamtVG für den Kindererziehungsergänzungszuschlag ist im Wege der sogenannten Spitz-Berechnung vorzunehmen, d.h. monats- bzw. abschnittweise. Dabei verbietet sich allerdings eine Berechnung mit Dezimalmonaten.
--- End quote ---

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 18.12.2018, 4 S 1956/17

Berechnung des Kindererziehungsergänzungszuschlags beim Ruhegehalt; maßgebliche Rechtslage

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26330


Kann die Summe ab Pensionsbeginn nachgezahlt werden oder erst ab Antragsstellung auf Nachberechnung?


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