Guten Morgen, ich möchte gerne zu meiner oben stehenden Frage, bereits beantworteten Frage noch ein Frage nachschieben.
Zum 01.01.2020 werden ja Erzieher mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens 12 Beschäftigte in der S8a in die S15 übergeleitet. Wie bei vielen anderen klappt das natürlich zum 01.01.2020 nicht, sonder voraussichtlich erst zum Ende der 2. Quartals. Grund für diese Verzögerungen sind wohl Unstimmigkeiten zwischen der Gehaltsstelle und dem Personalrat wie die Anzahl der Beschäftigen berechnet wird. Die eine Seite sagt, es gehen pro Kopf (egal wie viele Stunden der Beschäftigte hat) und die andere Seite meint, es geh nach VZE (Vollzeiteinheiten). Und genau darauf zielt nun meine Frage ab. Was stimmt denn nun? Für einige meiner koordinierenden Kollegen hätte die Berechnung nach VZE Nachteile bei der Eingruppierung. z. B. jemand koord. 13 Beschäftige, von allerdings 7 nicht Vollzeit arbeiten. Nach der Berechnung nach Beschäftigten würde diese Kollegin in die S15, bei der Berechnung nach VZE jedoch in der S9 verbleiben.
Eine weitere Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang stelle ist folgende. Bekanntlich herrscht ja auch im Erzieherbereich großer Personalmangel. Angenommen aufgrund der Betreuungsschlüssels stehen mir 16 VZE zu, davon sind jedoch derzeit nur 11 VZE besetzt. Die anderen Stellen sind unbesetzt, da es 1. wenig Personal auf dem Markt gibt und 2. der Senat (mein Arbeitgeber) nur 1-2 mal pro Jahr ausschreibt. Wie verhält es sich dann in diesem Fall? Werde ich dann zurück gruppiert in die S9, da ich keine 12 Beschäftigten habe?