Autor Thema: Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung  (Read 4547 times)

lima

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Guten Abend,

diese ganze Situation mit der Aufspaltung der E9 und der Überleitung in die S-Tabelle überfordert mich etwas. Ich hoffe daher, dass mir hier jemand helfen kann. Kurz zu meiner Situation:

Ich habe am 01.03.2018 im öffentlichen Dienst als Erzieherin begonnen. Eingruppierung erfolgte in der EG8 Stufe 3. Ab 14.Oktober 2018 wechselte ich dann und wurde Erzieherin mit koordinierenden Tätigkeiten. Eingruppierung erfolgte dann in der EG 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Also bin ich doch jetzt in der EG 9a Stufe 2 oder?

Und wie verhält es sich hier mit dem Garantiebetrag? Dieser wurde doch auf 180 Euro erhöht. Steht mir dieser dann auch zu, obwohl die Höhergruppierung bereits Mitte Oktober 2018 erfolgte?

Dann habe ich das jetzt so verstanden, dass wir zum 1.1 2020 in die S-Tabelle übergeleitet werden. Uns wurde vom Personalrat gesagt, dass wir dann in die S15 höhergruppierung werden insofern wir in unseren koordinierenden Tätigkeit mehr als 12 Mitarbeiter in der S8a haben. Ist das richtig so? Und wenn ja, muss mann diese Höhergruppierung beantragen?

Ich hoffe, ich habe meine Situation einigermaßen verständlich dargestellt. Ansonsten liefere ich gerne nach.

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 10.11.2019 20:37 »
Ja.
Der steht nicht zu.
Nein.
Nein. Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung, es ist eine Überleitung. Diese findet in S15 statt, wenn fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a vorliegen.
Da es keine Höhergruppierung ist, gibt es auch keine Höhergruppierung zu beantragen.

lima

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 10.11.2019 20:46 »
Danke für die schnelle Antwort.

Da ich 15 Beschäftigte in der S8a habe, bin ich dann also ab 01.01.2020 in der S15 Stufe 2?

Wann komme ich dann in Stufe 3?

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 10.11.2019 20:51 »
Ja.
14.10.2021

lima

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 10.11.2019 20:58 »
Danke.

Gockel

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 13.11.2019 18:38 »
Hallo,
weiß jemand wie die Überleitung erfolgen. Der konkrete Fall ist, dass ich im TV-L in E11 zum 1.1.2020 in die Stufe 4 gekommen wäre, nun erfolgt zum 1.1.2020 die Überleitung in die S-Tabelle. Kann ich damit rechnen in die Stufe 4 der S-Tabelle zukommen oder werde ich der Stufe 3 zugeordnet?

Danke schon mal im Voraus 🙂

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 13.11.2019 18:54 »
3

Gockel

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 13.11.2019 21:11 »
Vielen Dank für deine superschnelle Antwort. Weißt wo genau die Überleitung im Tarif geregelt ist? Ich hatte vor eigen Wochen einen Link dazu im Forum gesehen, finde diesen aber nicht mehr.

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 13.11.2019 21:26 »
§29e TVÜ-L

lima

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 23.01.2020 08:41 »
Guten Morgen, ich möchte gerne zu meiner oben stehenden Frage, bereits beantworteten Frage noch ein Frage nachschieben.

Zum 01.01.2020 werden ja Erzieher mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens 12 Beschäftigte in der S8a in die S15 übergeleitet. Wie bei vielen anderen klappt das natürlich zum 01.01.2020 nicht, sonder voraussichtlich erst zum Ende der 2. Quartals. Grund für diese Verzögerungen sind wohl Unstimmigkeiten zwischen der Gehaltsstelle und dem Personalrat wie die Anzahl der Beschäftigen berechnet wird. Die eine Seite sagt, es gehen pro Kopf (egal wie viele Stunden der Beschäftigte hat) und die andere Seite meint, es geh nach VZE (Vollzeiteinheiten). Und genau darauf zielt nun meine Frage ab. Was stimmt denn nun? Für einige meiner koordinierenden Kollegen hätte die Berechnung nach VZE Nachteile bei der Eingruppierung. z. B. jemand koord. 13 Beschäftige, von allerdings 7 nicht Vollzeit arbeiten. Nach der Berechnung nach Beschäftigten würde diese Kollegin in die S15, bei der Berechnung nach VZE jedoch in der S9 verbleiben.

Eine weitere Frage, die ich mir in diesem Zusammenhang stelle ist folgende. Bekanntlich herrscht ja auch im Erzieherbereich großer Personalmangel. Angenommen aufgrund der Betreuungsschlüssels stehen mir 16 VZE zu, davon sind jedoch derzeit nur 11 VZE besetzt. Die anderen Stellen sind unbesetzt, da es 1. wenig Personal auf dem Markt gibt und 2. der Senat (mein Arbeitgeber) nur 1-2 mal pro Jahr ausschreibt. Wie verhält es sich dann in diesem Fall? Werde ich dann zurück gruppiert in die S9, da ich keine 12 Beschäftigten habe?

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 23.01.2020 08:43 »
Vorbemerkung Nr. 6 zur EGO

lima

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 23.01.2020 10:46 »
Vielen Dank, für den Verweis auf die Anlage zur EGO. Da ich dort auch nur von Beschäftigten in der S8a die Rede ist, gehe ich davon aus, dass es unerheblich ist ob diese Voll- oder Teilzeit arbeiten. Habe ich das richtig verstanden?

Spid

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 23.01.2020 11:00 »
Nein!

Eine Anlage befindet sich hinten, sie ist dem Dokument angelegt. Eine Vorbemerkung ist naheliegenderweise vorne im Dokument. Lies die von mir bezeichnete Vorbemerkung zur EGO - also jene zu allen Teilen ganz, ganz vorne. Wenn dann noch Fragen bestehen, beantworte ich sie.

McOldie

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 23.01.2020 12:32 »
Hier ist die Vorbemerkung 6
Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten abhän-gig  ist,  rechnen  hierzu  auch  Angehörige  der  vergleichbaren  Besoldungsgrup-pen. 2Bei der Zahl der unterstellten bzw. beaufsichtigten oder der in dem betref-fenden  Bereich  beschäftigten  Personen  zählen  Teilzeitbeschäftigte  entspre-chend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 3Für die Eingruppie-rung ist es unschädlich, wenn im Organisations-und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.
Du findest die Anlage A hier: 
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf

lima

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Antw:Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 23.01.2020 13:05 »
Vielen Dank für die Hilfe. Jetzt habe ich es verstanden.