Autor Thema: Absage vor Vorstellungsgespräch  (Read 8719 times)

HerrBoh

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Absage vor Vorstellungsgespräch
« am: 11.11.2019 19:14 »
Hallo Crowd-Wissen,
besteht gegenüber einer Bewerberin eine Art Pflicht zum Bewerbungsgespräch?

Meine Tochter wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und ihr kurzfristig ein Termin angeboten, an dem wir im Urlaub waren.
Nach der Schilderung am Telefon und der anschließenden Mail mit alternativen Terminen in der Woche danach, bekamen wir eine Woche keine Antwort.
Auf erneute Nachfrage wurde ihr nur mitgeteilt, dass sie die Stelle schon anderweitig vergeben haben.

Nun meine Frage:
Ist die Kommune hier nicht in der Pflicht, sämtliche potenzielle Bewerber anzuhören oder wenigstens einen alternativen Termin zu finden? Es ging ja lediglich um 7 Tage?!

Danke und Grüße

Spid

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Antw:Absage vor Vorstellungsgespräch
« Antwort #1 am: 11.11.2019 19:23 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Lars73

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Antw:Absage vor Vorstellungsgespräch
« Antwort #2 am: 11.11.2019 20:51 »
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Selbst für schwerbehinderte Bewerber (die im öffentlichen Dienst bei Eignung einen Anspruch auf ein Bewerbungsgespräch) wäre bei Urlaub kein Anspruch auf einen Ersatztermin gegeben.

clarion

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Antw:Absage vor Vorstellungsgespräch
« Antwort #3 am: 11.11.2019 22:10 »
Hallo,

zur Erklärung möchte ich anfügen, dass man zu den Vorstellungsgesprächen eine ganze Mannschaft zusammentrommeln muss. Personalabteilung, Dienst- und/oder Fachvorgesetzte, Personalrat, evtl. Schwerbehindertenvertreter. Daher werden idR. die Vorstellungsgespräche direkt hinter einander an einem einzigen Tag abgehalten, so misslich es für die Bewerber sein mag. Vermutlich hat ein Kandidat soweit überzeugt, dass man es nicht für nötig befunden hat, deine Tochter anzuhören.

Beim nächsten Mal sollte evtl. den Urlaub unterbrechen bzw. in der heißen Bewerbungsphase keinen Urlaub in Übersee einplanen.

Novus

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Antw:Absage vor Vorstellungsgespräch
« Antwort #4 am: 11.11.2019 22:26 »
Hallo Crowd-Wissen,
besteht gegenüber einer Bewerberin eine Art Pflicht zum Bewerbungsgespräch?

Meine Tochter wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und ihr kurzfristig ein Termin angeboten, an dem wir im Urlaub waren.
Nach der Schilderung am Telefon und der anschließenden Mail mit alternativen Terminen in der Woche danach, bekamen wir eine Woche keine Antwort.
Auf erneute Nachfrage wurde ihr nur mitgeteilt, dass sie die Stelle schon anderweitig vergeben haben.

Nun meine Frage:
Ist die Kommune hier nicht in der Pflicht, sämtliche potenzielle Bewerber anzuhören oder wenigstens einen alternativen Termin zu finden? Es ging ja lediglich um 7 Tage?!

Danke und Grüße

Das Absagen eines Bewerbungsgespräches ist tatsächlich ein Grund zur Nichteinstellung - denn es muss schlicht keinen Ersatztermin geben. Ein Grund warum Urlaube während einer Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur genehmigt werden müssen....

HerrBoh

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Antw:Absage vor Vorstellungsgespräch
« Antwort #5 am: 15.11.2019 08:10 »
Dann sag ich Dankeschön für die schnellen Antworten!
Grüße