Autor Thema: TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2  (Read 2167 times)

mirkoh79

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TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2
« am: 11.11.2019 20:04 »
Hallo,

ich bin Bauingenieur und wurde rückwirkend zum 01.10.2019 von EG 12, Fallgruppe 1 nach EG 13 höhergruppiert. Für mich war eigentlich klar, dass ich in EG13, Fallgruppe 1 eingruppiert werde. Nun habe ich das Schreiben erhalten und muss feststellen, dass ich in Fallgruppe 2 eingruppiert wurde. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass dies mit der Änderung für Ingenieure in Hessen ab 2020 zu tun hat.
Allerdings ist in der aktuellen Entgeltordnung bei der Fallgruppe beschrieben:

Vermessungstechnische  und  landkartentechnische  Beschäftigte  mit  technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechendeTätigkeiten ausüben,deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.

Ich bin allerdings Bauingenieur und in EG 12, FG1 eingruppiert.

Im Internet habe ich den Entwurf der neuen Entgeltordnung gefunden. Hier steht unter Fallgruppe 2:
Beschäftigte  der  Entgeltgruppe  12  Fallgruppe  2  mit  langjähriger  prakti-scher Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

Dies trifft dann ja auch nicht zu.

Nach meiner Auffassung muss doch die Höhergruppierung in 2019 noch nach der bestehenden Entgeltordnung durchgeführt werden und ich entsprechend in EG 13, Fallgruppe 1 eingruppiert werden.

Oder liege ich hier falsch?

Grüße Mirko

Spid

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Antw:TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2
« Antwort #1 am: 11.11.2019 20:11 »
Nein.

mirkoh79

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Antw:TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2
« Antwort #2 am: 11.11.2019 20:15 »
Sollte ich dennoch meinen Änderungsvertrag unterschreiben und dann nachher auf den Fehler hinweisen oder generell nicht unterschreiben mit der Gefahr, dass mein Arbeitgeber die geplante Höhergruppierung zurückzieht?  ::)

Spid

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Antw:TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2
« Antwort #3 am: 11.11.2019 20:30 »
Es sagt lediglich einiges über die Qualität der Personalabteilung, ansonsten ist das völlig egal.

archybald

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Antw:TV-H Höhergruppierung 2019 in EG 13, FG2
« Antwort #4 am: 12.11.2019 11:38 »
Fallgruppe 1 ist nach neuer EO verbunden mit mindestens 1/3 "Maß der Verantwortung".
Daher gibt es für FG 1 auch 250 (statt 50 EURO bei FG 2) Zulage.