Hallo,
ich bin Bauingenieur und wurde rückwirkend zum 01.10.2019 von EG 12, Fallgruppe 1 nach EG 13 höhergruppiert. Für mich war eigentlich klar, dass ich in EG13, Fallgruppe 1 eingruppiert werde. Nun habe ich das Schreiben erhalten und muss feststellen, dass ich in Fallgruppe 2 eingruppiert wurde. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass dies mit der Änderung für Ingenieure in Hessen ab 2020 zu tun hat.
Allerdings ist in der aktuellen Entgeltordnung bei der Fallgruppe beschrieben:
Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechendeTätigkeiten ausüben,deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.
Ich bin allerdings Bauingenieur und in EG 12, FG1 eingruppiert.
Im Internet habe ich den Entwurf der neuen Entgeltordnung gefunden. Hier steht unter Fallgruppe 2:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 mit langjähriger prakti-scher Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
Dies trifft dann ja auch nicht zu.
Nach meiner Auffassung muss doch die Höhergruppierung in 2019 noch nach der bestehenden Entgeltordnung durchgeführt werden und ich entsprechend in EG 13, Fallgruppe 1 eingruppiert werden.
Oder liege ich hier falsch?
Grüße Mirko