Erkrankung während Urlaub

Begonnen von wenwirer, 12.11.2019 12:38

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wenwirer

Arzt hat für zwei Tage während Urlaub krank geschrieben. Der Beschäftigte hat das Attest erst am zweiten Tag vorgelegt. Die Personalverwaltung will jetzt den ersten Tag als Urlaub, nicht als Krankheitstag werten. Ist das korrekt? Arbeitsverhältnis unterliegt dem TVöD.

Feidl

Hat der TB sich am ersten Tag seiner Krankheit (telefonisch) bei AG krank gemeldet?

wenwirer

Nein, erst am zweiten Tag.

personallife

Ist das Attest am ersten oder am zweiten Krankheitstag ausgestellt worden?

Chrille1507

Ist da das Bundesurlaubsgesetz nicht eindeutig?

§ 9 BUrlG:

"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

wenwirer

Zitat von: personallife in 12.11.2019 13:20
Ist das Attest am ersten oder am zweiten Krankheitstag ausgestellt worden?

Es ist am ersten Tag ausgestellt worden, der Beschäftigte hat sich aber erst am zweiten Tag gemeldet.

was_guckst_du

...bist du arbeitgeberseits denn verpflichtet worden, Atteste bereits am ersten Tag vorzulegen oder besteht bei Euch die 3-Tageskulanz?....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

personallife

Zitat von: was_guckst_du in 12.11.2019 14:02
...bist du arbeitgeberseits denn verpflichtet worden, Atteste bereits am ersten Tag vorzulegen oder besteht bei Euch die 3-Tageskulanz?....

Das wäre meine nächste Frage gewesen.
Eigentlich sollte es kein Problem sein - Krank ersetzt mit Attest Urlaub. Abwesend ist der Mitarbeiter sowieso, deshalb sehe ich kein Problem das Attest nicht zu werten. Sollten solche Fälle sich natürlich häufen, würde ich ein Mitarbeitergespräch vereinbaren und mal nachhören, warum des öfteren im Urlaubszeitraum Krankheiten auftreten. 

Chrille1507

Zitat von: personallife in 12.11.2019 14:22
Sollten solche Fälle sich natürlich häufen, würde ich ein Mitarbeitergespräch vereinbaren und mal nachhören, warum des öfteren im Urlaubszeitraum Krankheiten auftreten.

Und was soll ein Beschäftigter auf so eine Frage antworten?

Spid

Zitat von: was_guckst_du in 12.11.2019 14:02
...bist du arbeitgeberseits denn verpflichtet worden, Atteste bereits am ersten Tag vorzulegen oder besteht bei Euch die 3-Tageskulanz?....

Weder gibt es eine solche Verpflichtungsmöglichkeit noch wäre die genannte Frist eine Kulanz. Der AG kann den AN lediglich verpflichten, bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit diese durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Das ist etwas völlig anderes. Die genannte Frist ist der gesetzliche Regelfall.

Beides ist ohnehin unerheblich. Auch die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige aus dem EFZG kommt nicht zum Tragen, diese dient dazu, dem AG schnellstmöglichen Ersatz oder organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung des Ausfalls zu ermöglichen. Das ist im Falle von AU im Urlaub ja nicht erforderlich. Sieht auch die einschlägige Kommentierung zu §9 BUrlG (Haufe, Erfurter) so. Also fordern, klagen, obsiegen, AG ob seiner Unfähigkeit auslachen!

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

Nichts, was für den Sachverhalt relevant wäre.

wenwirer

Danke für die vielen Antworten.

Wir sind bei uns nicht verpflichtet, ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen. Diese Verpflichtung für den speziellen Fall der Erkrankung im Urlaub  ergibt sich meiner Meinung nach aber aus § 9 BUrlG.

Unser Problem ist nicht die Nachweispflicht, sondern die Anzeigepflicht ("unverzüglich").
Hiergegen hat der Beschäftigte verstoßen, da er es erst am zweiten Tag mitgeteilt hat.
Allerdings kann ich nirgendwo erkennen, dass dieser Verstoß dazu führt, dass der strittige Tag dann entgegen § 9 BUrlG auf den Erholungsurlaub angerechnet wird.



Lars73

Der Verstoß rechtfertigt eine Abmahnung und wenn es dann weiter vorkommt irgendwann auch eine Kündigung. Aber das berührt nicht die Frage des Urlaubsanspruchs.

was_guckst_du

Zitat von: Spid in 12.11.2019 15:13
Nichts, was für den Sachverhalt relevant wäre.

...das stimmt...der Hinweis bezog sich auch eher auf deine vorherige Antwort...

Ich bleibe bei meiner Meinung. Der AG kann bereits am ersten Tag der Erkrankung den Nachweis per Attest verlangen (tut dies i.d.R. und aus nachvollziehbaren Gründen aber nur bei seinen "Pappenheimern"). Im Fall des TE kann es ggfls. (falls er zu der o.a. Vorlage verpflichtet wurde) zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen. Die Tage werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet!
Gruß aus "Tief im Westen"

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