Autor Thema: [BR] Fragen nach Besoldung Grundschullehrer/Gymnasiallehrer  (Read 5369 times)

underboug

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Guten Tag liebes Forum,

seid mir bitte nicht böse, wenn in diesem Post sehr viel Unkenntnis von mir kommt.

Meine Situation ist folgende:
Derzeitig bin ich Angestellter (nicht verheiratet, keine Kinder) als Grundschullehrer im Land Berlin. Da ich im kommenden Jahr meinen Wohnort ins Land Brandenburg versetze, möchte ich demzufolge auch dort arbeiten.

Zu meiner Person: Studiert habe ich auf Lehramt Gymnasium und auch mein REF als diesen abgeschlossen. Nach meinem Ref habe ich das Angebot, als "Grundschullehrer" zu arbeiten, angenommen.

Nun gibt es wohl Probleme mit meiner Einstufung im Land Brandenburg, denn ich selbst hätte schon Lust, wieder an einer Grundschule zu arbeiten. Die Frau am Hörer hat mir dann zu verstehen gegeben, dass ich die Laufbahn als Studienrat an einer Grundschule nicht einschlagen könnte, sondern dass ich "anders" eingruppiert werde.
Studienratzuschlag von 200€ würden entfallen?! (stimmts?). Jetzt habe ich natürlich überhaupt keine Vergleichswerte wie ein Gymnasiallehrer am Anfang seiner Laufbahn besoldet wird bzw. wie hoch die Differenz zu einem Grundschullehrer ist. Die zuständige Behörde würde mich jetzt A13, E5 einstufen, was ca.3200N wären.
 
Versteht mich bitte nicht falsch, ich liebe meinen Job und auch das Arbeiten mit den Kleinen- und Großen macht mir sehr viel Freude und Spaß. Allerdings kann und möchte ich die finanziellen Bedingungen nicht außen vor lassen, wenn es wohl große, finanzielle Unterschiede geben sollte.

Vielen Dank
 

mmp

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Hallo underboug!
Irgendwie werde ich aus deinem Post nicht ganz schlau (kann aber auch an mir liegen).
Wenn dich die zuständige Behörde mit A13 Stufe 5 einstufen würde, ist das die Laufbahn des ehemals höheren Dienstes (Studienrat).

calmac

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Ohne Laufbahnbefähigung für die Grunschule, gibt es keine Verbeamtung...

underboug

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Guten Abend,

das Land Brandenburg (wie auch andere Bundesländer) stuft mittlerweile Grundschullehrer nicht mehr A12 ein, sondern sie erhalten eine höhere Stufe.

Auszug aus: "http://lehrer-werden-in-brandenburg.de"

Ab 1. Januar 2019 werden auch die Grundschullehrkräfte auf A 13 angehoben. Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR werden in zwei Schritten zum 1. August 2020 ebenfalls auf A 13 angehoben.

Das ist ja nun auch meine Frage, denn Gymnasiallehrer werden mit dem Berufseinstieg besser bezahlt als Grundschullehrer, das sie die Befähigung zum "Studienrat" haben. Es wird meinerseits nicht deutlich bei den Rechner, wer (Grundschullehrer/Gymnasiallehrer) mehr verdient, denn anscheinend ist die Stufe die selbe, nur die Schulform ist eine andere.

Besten Dank

calmac

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Die Frage stellt sich nicht.

Die Voraussetzung für eine Verbeamtung als Grundschullehrer ist eine Laufbahnbefähigung gem. § 12 SchulLVO.
Dabei ist es unerheblich, was mit dem Anheben der Grundschullehrer / DDR-Lehrer auf A13 ist. Die Voraussetzung für die Laufbahn an der Grundschule liegt gem. § 13 nicht vor. Somit entfällt die Möglichkeit einer Verbeamtung an dieser Schulform.

PS: Die Amtsbezeichnung für das Eingangsamt des höheren Dienstes ist stets [Bezeichnung]Rat und für Lehrer ist dies Studienrat.


underboug

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Guten Abend,

wie schon erwähnt, werden Grundschullehrer jetzt mit A13 besoldet. Siehe den untenstehenden Link. Die fachliche Voraussetzung muss demnach vorliegen, denn mir wurde ein Angebot mit Verbeamtung gemacht. Es kann also nur daran liegen, dass mir falsche Informationen gegeben wurden. Davon gehe ich erstmal nicht aus, denn ich habe direkten Kontakt mit der Schulbehörde. Oder niemand weiß so richtig, wie/wer eingestuft wird, wenn man, wie in meinem Fall als Gymn.-Lehrer-Absolvent jetzt als Grundschullehrer arbeiten möchte.

calmac

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Grundschullehrer werden mit A13 besoldet. Sachlich richtig. Das ändert aber nichts an meiner Aussage.

Die Voraussetzungen für die Laufbahn einer Grundschullehrkraft gemäß Laufbahnverordnung erfüllen Sie nicht. Bitte lesen Sie die Laufbahnverordnung sorgfältig durch. Keine Laufbahnbefähigung heißt keine Verbeamtung.

Liegt eine schriftliche Zusage für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vor?

Vielleicht werden Sie die Befähigung nach einer einjährigen Erprobungszeit als Angestellter zuerkennen. So läuft das z.B. in NRW bei Gymnasiallehrkräfte an Haupt-/Realschulen.




underboug

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Das ich die Voraussetzung für die Laufbahn als Grundschullehrkraft nicht erfülle, kann gut möglich sein. Jedoch ändert sich nichts an der Aussage der zuständige Behörde, die mir telefonisch zugesichert hat, dass eine Verbeamtung in jener Stufe möglich ist. Nichtsdestotrotz liegt keine schriftliche Zusage vor, denn ich habe mich ja noch nicht entschieden, da es anscheinend keine Antwort für meine Frage gibt.

Mir kommt es so langsam vor, als würden sich die Ämter mit der Einstufung drücken, bzw. wollen sich nicht öffentlich dazu äußern. Hier im Forum gibts anscheinend auch keine Foristen, die mein Anliegen erklären können.

Vielen Dank

calmac

  • Gast
Es gilt das geschriebene Wort: dass eine Person am Apparat eine Falschauskunft gibt passiert häufiger als man denkt.

Ich hoffe, Sie finden eine Lösung zu Ihrem Problem.

Insider2

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In Brandenburg an Grundschulen bekommt inzwischen jeder die A13 gD (also ohne die Stellenzulage der A13 im hD) sofern er die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das geht vom Lehrer "untere Klassen" (DDR - 1. - 4. Klasse - vorher A10), über den DDR-Dipl. Lehrer (1. - 10. Klasse - vorher A12), über das jetzige Lehramt der Sekundarstufe 1 (vorher A12), usw. usw.!

Wenn du als Studienrat (A13 hD) nach Brandenburg kommst, steht auf der Urkunde halt nicht mehr Studienrat sondern die Amtsbezeichnung "Lehrer". Klingt nicht so cool, ist aber auch die A13. Mann muss halt auf die hD-Zulagen verzichten....