Autor Thema: Zurückstufung in andere Gruppierung  (Read 2910 times)

Exidoor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Zurückstufung in andere Gruppierung
« am: 20.11.2019 18:31 »
Hallo Zusammen,
als Quereinsteiger - Fachlehrer wurde ich in den Jahren 15/ 16, 16/17; 17/18 an einer Berufsschule in Bayern für Sozialpfleger eingesetzt. Dafür erhielt ich die Lohngruppe E9/ 5. Eine Verlängerung war nicht möglich.

Nun bin ich als Fachlehrer für Ernährung und Soziales (Bayern) an einer Förderschule und bekomme nur noch E9/2. Wieso?

Meine Anfrage an die Regierung blieb bis dato unbeantwortet.

Kann mir jemand einen guten Tipp, bzw. Rat geben?

Gruß
Exidoor

Spid

  • Gast
Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
« Antwort #1 am: 20.11.2019 18:36 »
Weil keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Exidoor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
« Antwort #2 am: 20.11.2019 20:00 »
Was ist einschlägig denn? Und warum dann die Zurückstufung? Aus meiner fachlichen Einschätzung (Meister der Hauswirtschaft/ Betriebswirt) ist der Anspruch mindestens genauso anspruchsvoll, wie bei Sozialpflegern in spe.

Spid

  • Gast
Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
« Antwort #3 am: 20.11.2019 20:12 »
Die Tätigkeit führt ja auch in die selbe Entgeltgruppe. Förderschule und Berufsschule sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe, weshalb ich einschlägige Berufserfahrung verneinen würde. Bei Einstellung - und um eine solche handelt es sich - besteht nur Anspruch auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Zurückstufung in andere Gruppierung
« Antwort #4 am: 21.11.2019 07:05 »
Wenn der AG wollte, dann könnte er förderliche Zeiten anerkennen, aber er will und muss es nicht.