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Urlaubsabgeltung nach neuer Rechtsprechung des EuGH & BAG

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Tutor:
Dankeschön ... Ich hatte gehofft, dass EU-Recht über das Länder-Recht steht und dass somit ich doch noch eine Chance habe meinen nichtgenommenen Urlaub ausbezahlt zu bekommen.

WasDennNun:
Das EU Recht sagt aber nichts über die Anwendung von §37 des Tarifrechts aus.
Geschweige denn das mir eine EuGH Rechtssprechung bekannt wäre, die etwas mit deiner SV im Zusammenhang steht.

Du hast schlichtweg es versäumt die Auszahlung deines Urlaubes zu rechtzeitig zu fordern.

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