Autor Thema: Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub  (Read 6371 times)

Marco82

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Hallo!

Bisher hatte ich lediglich mal den Fall, dass unsere 5j. Tochter krank wurde, diese dann eine Krankmeldung erhalten hat mit dem Kreuzchen, dass eine Betreuung benötigt wird. Bis zu 10 Tage im Jahr konnten dann meine Frau (oder auch ich) für das Kind zu Hause bleiben und die Krankenkasse hat den Lohnausgleich vorgenommen.

Wie verhält es sich bei einem Krankenhausaufenthalt von 10 Tagen bei meiner Ehefrau? Gibt es hier Möglichkeiten über den Arbeitgeber (TVÖD) oder nur über die Krankenkasse (Haushaltshilfe?!)? Meine Frau hat keine Krankmeldung erhalten, lediglich eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt.

Kann mir hier jemand weiterhelfen? 
 
Vielen Dank im Voraus :)

Gruß
Marco

Spid

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #1 am: 12.11.2019 17:21 »
Wer im Sachverhalt hat denn Urlaub?

Marco82

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #2 am: 13.11.2019 12:12 »
Sorry!

Ich hatte Urlaub und bin bei einer Stadt beschäftigt (TVÖD). Meine Ehefrau ist nur auf 450 € Basis tätig.

Lars73

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #3 am: 13.11.2019 12:15 »
Im Urlaub greift ein eventueller Freistellungsanspruch wegen Erkrankung der Betreuungsperson der Kinder (und der Notwendigkeit die Kinder deshalb selber zu betreuen) nicht

Spid

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #4 am: 13.11.2019 12:25 »
Arbeitsbefreiung setzt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung voraus. Diese ist im Urlaub nicht gegeben.

Marco82

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #5 am: 13.11.2019 12:41 »
Auch wenn ich mir extra Urlaub genommen habe, weil meine Frau ins Krankenhaus und ich für unsere Tochter da sein musste (Kindergarten geschlossen da Ferien)?

Lars73

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #6 am: 13.11.2019 12:45 »
Rechtlich besteht kein Anspruch. Ob dein Arbeitgeber bereit ist den Urlaub teilweise rückabzuwickeln und Arbeitsbefreiung zu gewähren kannst du nur mit dem Arbeitgeber klären.

Marco82

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #7 am: 13.11.2019 12:48 »
Ok, danke!

Den Kollegen aus dem Personalamt hatte ich mal auf dem kleinen Dienstweg gefragt, aber er meinte (ohne sicher zu sein), ich müsste dies über die Krankenkasse abklären. Angeblich würden die 90 % vom Verdienstausfall für die Zeit des Krankenhausaufenthalts zahlen. Hierzu konnte ich aber nichts finden...

Organisator

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #8 am: 13.11.2019 13:03 »
Ok, danke!

Den Kollegen aus dem Personalamt hatte ich mal auf dem kleinen Dienstweg gefragt, aber er meinte (ohne sicher zu sein), ich müsste dies über die Krankenkasse abklären. Angeblich würden die 90 % vom Verdienstausfall für die Zeit des Krankenhausaufenthalts zahlen. Hierzu konnte ich aber nichts finden...

Na dann google doch mal Krankenkasse und Haushaltshilfe....

Spid

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #9 am: 13.11.2019 13:15 »
Eine solche Betriebsvereinbarung wäre rechtswidrig und unwirksam, da der TVÖD den Sachverhalt abschließend regelt.

MrRossi

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #10 am: 13.11.2019 13:38 »
Welche BV ?

TV-Ler

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #11 am: 13.11.2019 13:48 »
Welche BV ?
Ich konnte froh sein, dass die Betriebsvereinbarung diese Hilfe vorsah ...

MrRossi

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #12 am: 14.11.2019 08:59 »
Welche BV ?
Ich konnte froh sein, dass die Betriebsvereinbarung diese Hilfe vorsah ...
Welche Hilfe sah besagte BV vor?

Spid

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #13 am: 14.11.2019 09:00 »
Eine „entgeltliche Freistellung für bis zu vier Arbeitstage (nicht Urlaubstage) im Jahr bei Erkrankung der Betreuungsperson der Kinder (bis 12 Jahre).“

MrRossi

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Antw:Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
« Antwort #14 am: 14.11.2019 09:10 »
Eine „entgeltliche Freistellung für bis zu vier Arbeitstage (nicht Urlaubstage) im Jahr bei Erkrankung der Betreuungsperson der Kinder (bis 12 Jahre).“
Ah stimmt, im TV ist es ja nur für Kinder bis 8 Jahre..............