Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krankenhausaufenthalt Ehefrau während Urlaub
nichts_tun:
--- Zitat von: Spid am 13.11.2019 13:15 ---Eine solche Betriebsvereinbarung wäre rechtswidrig und unwirksam, da der TVÖD den Sachverhalt abschließend regelt.
--- End quote ---
Wenn eine solche übertarifliche Regelung geschlossen wurde, die für alle Beschäftigen des AG gilt, wer sollte dann die Rechtswidrigkeit einklagen? Der KAV?
Spid:
Es ist keine übertarifliche Regelung. Eine solche könnte einzelvertraglich geschlossen werden. Es handelt sich schlicht um eine unwirksame Betriebsvereinbarung - gegen die z.B. jeder mißlaunige Kollege vorgehen könnte, zudem sicherlich Aufsichtsbehörden, zumal ja ggfs. Untreue im Raum steht, womit eine entsprechende Strafanzeige durch jedermann den erforderlichen Druck erzeugen könnte.
Spid:
Dann ist die Betriebsvereinbarung immer noch unzulässig, da sie einen bereits abschließend tariflich geregelten Sachverhalt zu regeln versucht, zudem ist es selten dämlich, Betriebsvereinbarungen zu schließen, die inhaltsgleich zu ohnehin geltenden tariflichen Regelungen sind - was auch dazu führt, daß Du kein Glück hattest, daß Dein AG Dir derlei gewährte, sondern Du hattest einen tariflichen Anspruch nach §29 e) cc) TVÖD.
Dü Fragen des TE - soweit sie tarifliche Sachverhalte berühren - wurden erschöpfend und abschließend beantwortet.
Wer den Sachverhalt auch nur im Ansatz durchdringt, erkennt doch sofort, gegen wen sich ein solcher Vorwurf allein richten kann: auf Personen, die trotz Kenntnis der Unwirksamkeit zum Nachteil des AG die BV anwenden.
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