Autor Thema: Neue Stellenbeschreibung  (Read 20586 times)

Dust

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Neue Stellenbeschreibung
« am: 12.11.2019 17:25 »
Hallo Leute,

ich hatte ja vor geraumer Zeit eine Frage bezüglich des Problems mit der Konstellation E9b und E9c  (Antragstellung). Ich hatte seinerzeit (ich meine 2017 war es) keinen Antrag auf Überleitung in die E 9c gestellt, da es sich für mich nicht gelohnt hätte. Jetzt liegt mir eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vor. In unserem SG wurden nun alle mit E9c bewertet. Nun bekomme ich ja weiterhin die E9b. Hab ich mit der neuen Stellenbeschreibung irgendwelche Möglichkeiten in die E9c zu kommen? . Geändert hat sich an den Tätigkeiten ja nichts, nur das sie "aktualisiert" wurden für alle im SG. Oder kann ich die Stellenbeschreibung getrost wegheften?

MfG

Spid

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 12.11.2019 17:33 »
Die Tätigkeiten sind ohnehin irrelevant. Es kommt auf die unverändert auszuübende Tätigkeit an. Bedeutet „aktualisiert“ nunmehr eine inhaltliche Änderung oder ist es lediglich eine redaktionelle Überarbeitung, in der bspw. Archaismen durch aktuellen Sprachgebrauch ersetzt wurden?

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 12.11.2019 17:44 »
Es ist nur eine Überarbeitung. Inhaltlich habe ich sie noch nicht mit der alten verglichen. Also kommt es auf inhaltliche Änderungen an? Hätte ich damit einen Anspruch auf e9c? Da ich ja wie gesagt damals den Antrag bewusst nicht gestellt habe.

Spid

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 12.11.2019 17:49 »
Ja.
Ja, jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit führt dazu, daß es sich nicht mehr um die unverändert auszuübende Tätigkeit handelt. Dadurch endet der Bestandsschutz des §29a Abs. 1 TVÜ-VKA und Du bist entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 12.11.2019 18:25 »
Vielen Dank. Also erstmal vergleichen auf inhaltliche Änderungen und denn ggf. Ansprüche geltend machen. Wie macht man das?  ???

Spid

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 12.11.2019 18:54 »
Wenn es nur für die Zukunft ist, genügt es, das Entgelt der zutreffenden Entgeltgruppe zu fordern.

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #6 am: 12.11.2019 19:27 »
Okay, vielen Dank Spid.

MrRossi

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #7 am: 13.11.2019 09:10 »
Die Tätigkeiten sollten natürlich auch entsprechend übertragen sein.....

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #8 am: 13.11.2019 16:22 »
Hallo,

ja die Tätigkeiten sind übertragen. Laut Orga ist es die E9c , diese hat es an das Personalamt weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung der entsprechenden neuen Eingruppierung, aufgrund der inhaltlichen Änderungen

nichts_tun

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #9 am: 13.11.2019 20:57 »
Haben sich denn die Tätigkeiten gegenüber der alten Stellenbeschreibung inhaltlich geändert?

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #10 am: 14.11.2019 07:34 »
Ja, eine Sache ist hinzugekommen, die aber keine E10 rechtfertigt.

Spid

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« Antwort #11 am: 14.11.2019 07:42 »
Es muß ja auch nicht zur E10 reichen. Stufengleich in die E9c ist doch auch nicht schlecht. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin Deiner Zustimmung. Im Falle des Bestandsschutzes nach §29a Abs. 1 TVÜ-VKA ist jede Änderung der auszuübenden Tätigkeit eingruppierierungsrelevant. Mit Deiner mindestens impliziten Zustimmung bist Du entsprechend der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #12 am: 14.11.2019 08:00 »
Ich wäre auch vollkommen zufrieden wenn es so kommt mit der E 9c. Das entscheidet jetzt das Personalamt, aber laut Orga müsste ich stufengleich in die E9c eingruppiert werden.aber auf mdl. Aussagen gebe ich nicht viel, erst wenn es schwarz auf weiß steht. Die Stellenbeschreibung habe ich unterschrieben und zurück an die Leitung gegeben.

Spid

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« Antwort #13 am: 14.11.2019 08:10 »
Das Personalamt entscheidet nicht über Deine Höhergruppierung. Es äußert möglicherweise die Rechtsmeinung des AG, auf die Eingruppierung hat es keinen Einfluß.

Dust

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Antw:Neue Stellenbeschreibung
« Antwort #14 am: 14.11.2019 08:20 »
Ja okay, sie haben auf jeden Fall den Auftrag zu prüfen und das Ergebnis denn der Orga oder AG Mitzuteilen.